Der Explosionsschutz umfasst alle Maßnahmen, die beim Einsatz brennbarer Gase, Dämpfe, Nebel oder Stäube geeignet sind, Explosionen zu verhindern oder so zu begrenzen, dass kein Personenschaden und möglichst auch kein Sachschaden auftreten kann, der bei Explosionen sehr hoch sein würde.Zwischen folgenden Maßnahmen wird dabei unterschieden: - Vermeiden oder Einschränken gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre (z.B. Gemische außerhalb ihrer Explosionsgrenzen, Inertisierung).
- Vermeiden von Zündquellen. Der Umfang der Schutzmaßnahmen richtet sich nach der Wahrscheinlichkeit des Auftretens gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre (Zoneneinteilung nach BetrSichV).
- Beschränken der Auswirkung einer Explosion auf ein unbedenkliches Maß durch konstruktive Maßnahmen (explosionsfeste Bauweise, Explosionsdruckentlastung und Explosionsunterdrückung). Da Explosionsgefahren ein großes Risiko für Ihr Unternehmen darstellen und mit hohem Schaden im Falle des Eintretens zu rechnen wäre, ist ein effektiver und umsichtiger vorbeugender Explosionsschutz unter Berücksichtigung technischer, baulicher, anlagentechnischer und organisatorischer Maßnahmen unerlässlich und durch die Behörden und Brandversicherer gefordert.
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