Der Brandschutzbeauftragte ist jedoch nicht grundsätzlich in Deutschland gefordert und bleibt daher in den meisten Bauordnungen unerwähnt. Der Begriff „Brandschutzbeauftragter“ ist gesetzlich nicht geschützt. Wenige Ausnahmen, wie die Muster-Industriebaurichtlinie oder die Muster-Verkaufsstättenverordnung, fordern die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten ab dem Vorhandensein einer bestimmten Grundfläche in qm. In der Praxis ist es jedoch so, dass mittlerweile jedes Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern einen Brandschutzbeauftragten bestellt.
Der Brandschutzbeauftragte soll z. B. betriebliche Mängel im Unternehmen erkennen, diese in geeigneter Form abstellen lassen, oder Flucht- und Rettungswege kontrollieren. Darüber hinaus soll er die Belegschaft unterweisen und sensibilisieren sowie den Unternehmer im Bereich des betrieblichen Brandschutzes beraten. Das sind jedoch nur Auszüge seiner Arbeit. Letzten Endes geht es darum, dass ein Brandschutzkonzept nur dann stimmig und praktikabel ist, wenn alle Aspekte konsequent umgesetzt werden und alle Mitarbeiter sensibilisiert und geschult sind. Der Brandschutzbeauftragte ist im Idealfall das Bindeglied zwischen Mitarbeiter, Unternehmer und dem betrieblichen Brandschutz. Seine Arbeit hat das Ziel, Feuer, Rauch und deren Auswirkungen auf ein Minimum zu reduzieren. Der Brandschutzbeauftragte ist letztlich auch ein Garant, dass es nach einem Brand mit dem Unternehmen weitergeht und nicht der Weg in die Insolvenz vorprogrammiert ist! Daher ist die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten immer eine gute Investition! Ein Brandschutzbeauftragter wird vom Arbeitgeber schriftlich beauftragt. In unseren Lehrgängen wird selbstverständlich auf die aktuelle Rechtslage eingegangen. Hier arbeiten wir auch eng mit den Feuerwehren Essen und Bochum zusammen, um den Qualitätsstand hoch zu halten! Eine Löschübung sorgt dabei für Praxisnähe. Das Haus der Technik hat bisher weit über Tausend Brandschutzbeauftragte erfolgreich geschult! Unsere Lehrgänge zur Ausbildung von Brandschutzbeauftragten werden von allen anerkannt – Industrie, Feuerwehr, Versicherungen, Behörden...
Sie dürfen sich also nach Besuch unseres Lehrgangs „Brandschutzbeauftragter“ nennen! |