Den Gefahren, die sich aus einem möglichen Versagen von Bauteilen, dem Nichtvorhandensein oder dem Versagen von Sicherheitseinrichtungen ergeben können, wurde in der Vergangenheit durch sicherheitstechnische Anforderungen in Unfallverhütungsvorschriften, Technische Güte- und Lieferbedingungen (TGL) und Regeln der Technik, durch Prüfungen vor der ersten Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen sowie durch wiederkehrende Prüfungen wirkungsvoll begegnet.
Mit den europäischen Richtlinien ergab sich auch für Krane eine neue Vorschriftensituation.
Europäische Richtlinien und deren nationale Umsetzung sind seit 1995 die gesetzliche Grundlage für Bau und Konstruktion sowie Betrieb von Kranen. Durch diese Richtlinien soll ein Raum ohne Grenzen und damit der Abbau von Handelshemmnissen gewährleistet werden. Auch diese Richtlinien unterliegen ständigen Veränderungen.
Vom Fachausschuss „Maschinenbau, Hebezeuge, Hütten- und Walzwerksanlagen“, Düsseldorf werden seit 1996 zusammen mit dem Haus der Technik e. V., Essen in regelmäßigen Abständen Veranstaltungen durchgeführt.
Unterschiedliche Krantypen stehen für die vielfältigen Aufgaben zur Verfügung:
Ortsfeste Krananlagen
- Brücken- und Portalkrane
- Ausleger- und Drehkrane
- Wandlaufkrane
- Schwenkarmkrane
- Schienenlaufkatzen
Ortsveränderliche Krane
- Lkw-Ladekrane (Lkw-Anbaukrane)
- Fahrzeugkrane
- Turmdrehkrane
- Derrickkrane
- Kabelkrane
Bei den heutigen Krankonstruktionen ist
die Anwendung umfangreicher Vorschriften vorgeschrieben, wie z. B.
Vorschriften
- Berechnung – EN 13001
- Elektrische Ausrüstung – EN ISO 60204-32, EN 13135-1 + 2
- Steuerungen EN 954 bzw. EN ISO 13849
- Ladekrane – EN 12999
- Fahrzeugkrane – EN 13000
- Turmdrehkrane – EN 14439
- Hubwerke – EN 14492-2
- Lose Lastaufnahmemittel – EN 13155
- Brücken- und Portalkrane – EN 15011
- Handbetriebene Krane – EN 13157
- Zugang – EN 13857
- Stellteile und Steuerungen – EN 13557
Das Haus der Technik bietet Lehrgänge, Fortbildungen und Fachtagungen zu diesen vielfältigen Themen an. Zum Angebot gehören ebenfalls Lehrgänge zum Kransachkundigen und zum Kransachverständigen sowie die Qualifikation für den Zugang zu elektrischen Betriebsräumen. |