Arbeitssicherheit bedeutet die Beherrschung und Minimierung von Gefahren der Sicherheit und Gesundheit von Arbeitnehmern. Sie ist damit Bestandteil des Arbeitsschutzes im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes. Das Arbeitsschutzgesetz betrifft Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Unfälle und berufsbedingte Krankheiten sollen verhindert werden. Technische und psychologische Aspekte der Arbeitssicherheit sind Elemente einer umfassenden Prävention.
Zur Sicherung des betrieblichen Erfolgs stellt der konsequente Arbeitsschutz einen wichtigen Beitrag dar.
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz bekommen einen immer größeren Stellenwert in den deutschen Unternehmen. Und das nicht nur, weil die Gesetzgebung umfangreicher geworden ist und von den Arbeitgebern aber auch Arbeitnehmern zukünftig mehr Eigenständigkeit verlangt. Arbeitssicherheit, Unfallverhütung und Gesundheitsförderung können bei effektiver und sinnvoller Anwendung auch ein erheblicher Wirtschaftlichkeitsfaktor sein. Es gibt Studien der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin in Dortmund, die bestätigen, dass effektiver Arbeitsschutz kosteneinsparend sein kann (durch den Wegfall der hohen Kosten, die ein Unfall oder ein Arbeitsausfall verursacht).
Gerichte fordern zunehmend den Nachweis einer funktionierenden Sicherheitsorganisation im Unternehmen. Die für die Arbeitssicherheit vorgeschriebenen Regelungen der Abgrenzung der Verantwortungsbereiche und Übertragung von Unternehmerpflichten eignen sich als Basis für eine umfassende Sicherheitsorganisation im Betrieb. Eine transparente Zuweisung von Aufgaben und Kompetenzen und damit Delegation von Verantwortung mit Dokumentation ist eine Voraussetzung für Unternehmenssicherheit ("gerichtsfeste Organisation"). Ein Arbeitsschutz-Managementsystem verdeutlicht die Anforderungen und erleichtert die Umsetzung. "Pflichtenübertragungen" dokumentieren die Zuweisung von Unternehmeraufgaben. |