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<p>Diese Richtlinie wurde am 27. Juli 2010 mit der "Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung (OStrV)" durch die Bundesregierung in deutsches Recht umgesetzt. Sie umfasst sowohl die direkten Gefährdungen der Beschäftigten als Folge direkter Einwirkung der am Arbeitsplatz durch den Arbeitsprozess auftretenden künstlichen optischen Strahlung (Gefährdungen von Augen und Haut) als auch die sich dabei ergebenden indirekten Gefährdungen. Indirekte Gefährdungen können zum Beispiel als Folge von Reflektionen (Blendwirkung) oder durch Strahlung entstandene Gase, Dämpfe, Stäube, Nebel und explosionsfähige Gemische auftreten.</p>
<p>Wesentliches Merkmal dieser Verordnung ist in § 5 die Einführung sogenannter "Fachkundiger Personen", die die notwendigen Gefährdungsbeurteilungen erstellen sollen. Außerdem sind Laserschutzbeauftragte schriftlich zu bestellen.</p>
<p>§ 5 OStrV - Fachkundige Personen, Laserschutzbeauftragter</p>
<p>(1) Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die Gefährdungsbeurteilung, die Messungen und die Berechnungen nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Verfügt der Arbeitgeber nicht selbst über die entsprechenden Kenntnisse, hat er sich fachkundig beraten zu lassen.</p>
<p>(2) Vor der Aufnahme des Betriebs von Lasern der Klassen 3R, 3B und 4 hat der Arbeitgeber, sofern er nicht selbst über die erforderliche Sachkunde verfügt, einen sachkundigen Laserschutzbeauftragten schriftlich zu bestellen. Die Sachkunde ist durch die erfolgreiche Teilnahme an einem entsprechenden Lehrgang nachzuweisen. Der Laserschutzbeauftragte hat folgende Aufgaben:<br />
1. die Unterstützung des Arbeitgebers bei der Durchführung der notwendigen Schutzmaßnahmen gemäß § 3 Absatz 1 Satz 7;<br />
2. die Überwachung des sicheren Betriebs von Lasern nach Satz 1.</p>
<p>Bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben arbeitet der Laserschutzbeauftragte mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt zusammen.&#160;</p>
Sicherheit im Betrieb - Strahlenschutz - optische Strahlung/Laser

Die optische Strahlung umfasst die ultraviolette Strahlung (UV), das für den Menschen sichtbare Licht (VIS) und die Infrarotstrahlung (IR). Beide Bereiche sind Bestandteil des elektromagnetischen Spektrums. Gefährdungen durch die optische Strahlung von Lasern sowie die diesbezüglichen Regeln für Produkte und Arbeitsplätze sind lange bekannt.

Inzwischen gibt es auch allgemeine, weitgehend verbindliche Anforderungen für die Produkt- oder Arbeitssicherheit von spektral breitbandigen optischen Strahlungsquellen, die keine Laser sind. In der Europäischen Union wurde am 05. April 2006 die "RICHTLINIE 2006/25/EG des EUROPÄISCHEN PARLAMENTS und des RATES" vom 05. April 2006 über die Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (künstliche optische Strahlung) (kurz EU-Richtlinie Optische Strahlung) veröffentlicht.  

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