Gesetz zur Neuregelung des Wasserrechts
- Amtliche Fassung vom 31. Juli 2009 -
Veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 51, ausgegeben am 06. August 2009, S. 2585. Dieses Gesetz ist am 01. März 2010 in Kraft getreten.
Infolge der Föderalismusreform 2006 wurde die bisherige Rahmenkompetenz des Bundes im Bereich des Wasserrechts in die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz überführt. Die Länder können gemäß Artikel 72 Absatz 3 Nr. 5 GG vom Bundesrecht abweichende Regelungen erlassen, wenn es sich nicht um stoff- oder anlagenbezogene Regelungen handelt.
Das neue Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31. Juli 2009 löst die bisherigen Rahmenregelungen im derzeitigen WHG durch Vollregelungen ab. Die Vorschriften mit Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen sind am Tage nach der Verkündung des Gesetzes in Kraft getreten, die übrigen Vorschriften treten am 01.03.2010 in Kraft. Zu diesem Zeitpunkt tritt das derzeitige WHG außer Kraft. Ziel der Neuregelung ist insbesondere durch eine stärkere Vereinheitlichung und bessere Systematik die Verständlichkeit und Praktikabilität des Wasserrechts zu verbessern. Darüber hinaus überführt das Gesetz bisher im Landesrecht normierte Bereiche in Bundesrecht, soweit ein Bedürfnis nach bundeseinheitlicher Regelung besteht. Es schafft auch die Voraussetzungen für eine bundesweit einheitliche Umsetzung des EG-Wasserrechts. |