Eine Sonderstellung nehmen dabei die Lehrgänge für die Betriebsbeauftragten ein, die ein Teil innerbetrieblicher Vollzugssysteme zur Einhaltung von rechtlichen Bestimmungen, vor allem im Bereich des Umweltschutzes, sind. Wenn die Verantwortlichkeit im Umweltschutz nicht anderweitig geregelt ist, übernimmt in der Regel der Geschäftsführer diese - entweder bewusst dadurch, dass er gegenüber der Behörde benannt ist, oder unbewusst aufgrund der Generalverantwortung. Für Immissionsschutz-, Abfall-, Gewässerschutz- und Störfallbeauftragte gibt es im Haus der Technik hochkarätig besetzte Grund- und Fortbildungslehrgänge, die den gesetzlichen Anforderungen an die Fach- bzw. Sachkunde entsprechen und im Falle des Vorliegens einer Gesetzesgrundlage auch staatlich anerkannt sind.
Vorgeschichte (Auswahl)
Schon in grauer Vorzeit verursachten Menschen durch die Verwendung von Feuer die ersten anthropogenen Luftverunreinigungen durch Kohlenoxide, Rauch und Asche.
Um 1240 erließ Kaiser Friedrich II. ein Edikt über die Reinhaltung der Luft, der Gewässer und des Bodens.
- 1845 Genehmigungspflicht für die Errichtung gewerblicher Anlagen in Preußen.
- Im Dezember 1930 im Maastal bei Lüttich, 60 Tote durch sauren Nebel.
- 1952 Londoner Smog-Katastrophe mit 4000 Toten.
- 1976 Dioxin-Störfall in Seveso, Anlass für die Störfallverordnung in der Bundesrepublik Deutschland (1980).
- 1981 Nachweis des Ozonlochs in der Stratosphäre über der Antarktis.
- 1986 Einführung des Abgaskatalysators für neue Pkw.
- 1987 Mögliche Klimaveränderungen aufgrund des zusätzlichen Treibhauseffektes durch Luftverunreinigungen werden Gegenstand internationaler Aktivitäten.
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