Medizinische Fachangestellte, Krankenpflegepersonal, OP-Personal und anderes Assistenzpersonal mit einer sonstigen medizinischen Ausbildung dürfen Röntgenstrahlen nur unter der Aufsicht eines anwesenden fachkundigen Arztes anwenden, wenn sie über die erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz verfügen. Der Kurs zur Erlangung der Kenntnisse wird häufig auch fälschlich als „Röntgenschein“ bezeichnet.
Die erworbenen Kenntnisse im Strahlenschutz müssen regelmäßig, spätestens alle 5 Jahre, aktualisiert werden. In dieser Rubrik finden Sie sowohl Grundkurse, als auch den Kenntniskurs nach RöV und StrlSchV für MFA oder den OP-Kurs, als auch die jeweiligen Aktualisierungskurse. |