Die Fachkunde im Strahlenschutz besteht aus theoretischem Wissen und praktischen Erfahrungen und ist auch Voraussetzung dafür, um als Strahlenschutzbeauftragter bestellt werden zu können. Sie wird durch Berufsausbildung, Berufserfahrung und Kurse im Strahlenschutz erworben, die auf der Grundlage der Röntgenverordnung (RÖV) und der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) beruhen.
Kenntnisse im Strahlenschutz muss derjenige besitzen, der nicht über die Fachkunde verfügt, aber unter Aufsicht eines Fachkundigen Röntgenstrahlen anwendet oder mit radioaktiven Stoffen umgeht.
Ein eigenes Qualitätsmanagement sorgt für die Einhaltung des hohen Standards, wie ihn der Wuppertaler Kreis als Bundesverband für die betriebliche Weiterbildung von seinen Mitgliedern fordert. Außerdem sind wir Gründungsmitglied des Qualitätsverbundes der Strahlenschutzkursstätten.
Der Qualitätsverbund Strahlenschutzkursstätten ist ein Verein von Einrichtungen in Deutschland, welche amtlich anerkannte Kurse im Strahlenschutz anbieten. Auf freiwilliger Basis unterwerfen sich ihre Mitglieder über die rechtsverbindlichen Vorschriften hinausgehenden Qualitätssicherungsmaßnahmen in Bezug auf Lehrinhalte, Organisation, Didaktik, räumliche Voraussetzungen und Medieneinsatz, welche die Güte der Lehre sichern sollen.
Neben den vom Gesetzgeber geforderten Kursen bietet das Haus der Technik Fortbildungsveranstaltungen in Form von mehrtägigen Kursen und eintägigen Seminaren an, in denen Wissensvermittlung, aber auch neue Entwicklungstendenzen, Untersuchungsergebnisse und Sicherheitsaspekte aus dem Bereich der ionisierenden und nichtionisierenden Strahlen dargestellt werden. |