Die Maschinenrichtlinie regelt ein einheitliches Schutzniveau zur Unfallverhütung für Maschinen beim Inverkehrbringen innerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie der Schweiz und der Türkei.
Alle, die Maschinen bauen oder umbauen, verkaufen oder kaufen und betreiben, müssen die neue Rechtsgrundlage, die viele Vorteile durch Klarstellung und Vereinfachungen mit sich bringt, ab 29.12.2009 verbindlich anwenden. Vorhandene betriebliche Strukturen in der Konstruktion, Dokumentation und Vertrieb müssen somit abgeglichen bzw. angepasst werden.
Durch harmonisierte Rechtsgrundlagen wurden die Anforderungen an sichere Maschinen und deren Bereitstellung durch die Anwender im europäischen Wirtschaftraum vereinheitlicht. Im Schadenfall hat der Hersteller aber auch der Bereitsteller von Maschinen den Nachweis zu erbringen, wie und mit welchen Mitteln er die geltenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen in das unternehmerische Handeln integriert hat. Die Erstellung der Risikobeurteilung, als das Kerndokument für Hersteller und Betreiber, nimmt hierbei einen großen Stellenwert ein und muss im Unternehmen beherrscht und "gelebt" werden. Fachlich fundierte und in der frühen Phase der Maschinenentwicklung oder der Bereitstellung ansetzende Risikobeurteilungen und Sicherheitskonzepte haben (rechts-) sichere, marktgerechte und anwenderfreundliche Maschinen zur Folge.
Die Risikobeurteilung ist auf dem Weg zur CE-Kennzeichnung eine zentrale Aufgabe. Sie bildet die Grundlage für Konstruktion und Bau einer Maschine.
In der Ingenieurausbildung findet die Sicherheit beim Konstruieren bislang wenig Beachtung, ein Missstand, denn eine Gefahrenanalyse wird als Voraussetzung für die Konstruktion sicherer Produkte, die das CE-Zeichen tragen sollen von einer Vielzahl von EU-Richtlinien gefordert. Es ist die Pflicht des Herstellers, eine Gefahrenanalyse durchzuführen und den Nachweis der Konformität eines Produktes vor dem Inverkehrbringen zu erbringen. |