HDT Referent, Dipl.-Ing. Georg Jaanineh, GELTEC
Gesellschaft für Entwicklung
von Labor- und Industrietechnik, Hattingen berichtet aus der Praxis:
Die Thematik der elektrotechnischen Prüfungen wird dabei oft völlig unterschätzt. Hierfür gibt es zahlreiche nachvollziehbare Gründe, auf die hier näher eingegangen werden soll:
Wer trägt die Verantwortung für das elektrotechnische Prüfen?
Die Frage ist klar beantwortet, jedoch nicht immer in der Praxis verstanden bzw. richtig umgesetzt:
Die oberste Verantwortung für das Prüfen elektrischer Anlagen, Geräte, Maschinen, Erdungssysteme und alle gleichlautenden Begriffe, wie z.B. Arbeitsmittel und Betriebsmittel usw. trägt immer der jeweilige Betreiber. Eigentumsverhältnisse spielen hier eine untergeordnete Rolle. Dies macht es für die prüfende Elektrofachkraft aber nicht immer leichter. Oft muss sie für Verständnis werben und aufklärerisch tätig sein, obwohl es im ureigensten Interesse der verantwortlichen Führungskraft sein sollte, hierfür selbst zu sorgen.
Wie steht es um die Qualität der Prüfung und die Befähigung des Prüfers
In den Unternehmen besteht manchmal eine Organisation von Elektrofachkräften, die unter anderem das Prüfen elektrischer Arbeitsmittel klar geregelt hat. Dies ist jedoch nicht immer so. In Kleinbetrieben wird oft gar nicht geprüft, weil man sich der Thematik gar nicht bewußt ist und in Großunternehmen wird die Prüfarbeit oft an Subunternehmer ausgegliedert, ohne genau beurteilen zu können, ob die fachliche Arbeit gar richtig ausgeführt wird. Ist - wie so oft - der Preis entscheidend, so wird nicht gerade die qualifizierteste Fachkraft eingekauft. Dies entbindet den Auftraggeber jedoch nicht von seiner Kontrollverpflichtung. Im Zweifelsfall sitzen Auftraggeber und Auftragnehmer in einem Boot.
Die Praxis zeigt leider ganz klar auf, dass viele Dienstleister oder auch die eigenen Prüfer im diesem Bereich nicht richtig Prüfen und die verschiedensten Prüfverfahren auch nicht genau verstanden haben. Dies ist jedoch unabdingbare Voraussetzung zur Beurteilung der elektrischen Gefährdungen, die von diesen elektrischen Anlagen und Geräten ausgehen. Diese gilt es schließlich zu bewerten.
Wer ist „Befähigte Person“ nach TRBS 1203?
Der Gesetzgeber hat hier durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gang klar festgelegt, dass nur sog. „Befähigte Personen“ prüfen dürfen. Da sich das Thema auf alle Arbeitsmittel bezieht, ist für den Bereich der elektrischen Arbeitsmittel unmissverständlich in der TRBS 1203 festgelegt worden, dass der Prüfer neben einer Ausbildung im Bereich Elektrotechnik auf entsprechende Prüferfahrung und eine zeitnahe berufliche Tätigkeit zurückblicken muss. Die drei Kernkompetenzen einer befähigten Person nach BetrSichV sind also:
- Berufsausbildung und
- Berufserfahrung sowie
- zeitnahe berufliche Tätigkeit

a) Berufsausbildung: Die befähigte Person muss eine Berufsausbildung abgeschlossen haben, die es ermöglicht, ihre beruflichen Kenntnisse nachvollziehbar festzustellen. Als abgeschlossene Berufsausbildung gilt auch ein abgeschlossenes Studium. Die Feststellung soll auf Berufsabschlüssen oder vergleichbaren Qualifikationsnachweisen beruhen. Ergänzend zu diesen allgemeinen Qualifikationen muss die befähigte Person für die Prüfungen zum Schutz vor elektrischen Gefährdungen eine elektrotechnische Berufsausbildung abgeschlossen haben, bzw. ein abgeschlossenes Studium der Elektrotechnik oder eine andere für die vorgesehenen Prüfaufgaben ausreichende elektrotechnische Qualifikation besitzen.
b) Berufserfahrung: Berufserfahrung setzt voraus, dass die befähigte Person eine nachgewiesene Zeit im Berufsleben praktisch mit den zu prüfenden vergleichbaren Arbeitsmitteln umgegangen ist und deren Funktions- und Betriebsweise im notwendigen Umfang kennt. Durch Teilnahme an Prüfungen von Arbeitsmitteln hat sie Erfahrungen über die Durchführung der anstehenden Prüfung oder vergleichbarer Prüfungen gesammelt und die erforderlichen Kenntnisse im Umgang mit Prüfmitteln sowie hinsichtlich der Bewertung von Prüfergebnissen erworben. Wichtig: Berufserfahrung schließt ein, beurteilen zu können, ob ein Prüfverfahren für die durchzuführende Prüfung des Arbeitsmittels geeignet ist. Hierzu gehört auch, dass die Gefährdungen durch die Prüftätigkeit und das zu prüfende Arbeitsmittel erkannt werden können. Gerade hier sind die größten Schwächen zu erkennen.
Bezogen auf ihre Berufserfahrung muss ergänzend zu den allgemeinen Qualifikationen die befähigte Person für die Prüfungen zum Schutz vor elektrischen Gefährdungen eine mindestens einjährige Erfahrung mit der Errichtung, dem Zusammenbau oder der Instandhaltung von elektrischen Arbeitsmitteln oder Anlagen besitzen.
c) Zeitnahe berufliche Tätigkeit: Eine zeitnahe berufliche Tätigkeit umfasst eine Tätigkeit im Umfeld der anstehenden Prüfung des Prüfgegenstandes sowie eine angemessene Weiterbildung. Die Durchführung von zahlreichen Prüfungen pro Jahr dient dem Erhalt der Prüfpraxis. Bei längerer Unterbrechung der Prüftätigkeit müssen durch die Teilnahme an Prüfungen Dritter erneut Erfahrungen mit Prüfungen gesammelt und die notwendigen fachlichen Kenntnisse erneuert werden. Immer am Ball bleiben! Die befähigte Person muss über Kenntnisse zum Stand der Technik hinsichtlich des zu prüfenden Arbeitsmittels und der zu betrachtenden Gefährdungen verfügen und diese aufrechterhalten.
Sie muss mit der BetrSichV (deren technischem Regelwerk) sowie mit weiteren staatlichen Arbeitsschutzvorschriften und deren technischen Regelwerken sowie Vorschriften (z.B. Normen, anerkannte Prüfgrundsätze) soweit vertraut sein, dass sie den sicheren Zustand des Arbeitsmittels beurteilen kann.
Die befähigte Person für die Prüfungen zum Schutz vor elektrischen Gefährdungen muss ihre Kenntnisse der Elektrotechnik aktualisieren, z.B. durch Teilnahme an Schulungen oder an einem einschlägigen Erfahrungsaustausch. Geeignete zeitnahe berufliche Tätigkeiten von befähigten Personen für die Prüfungen zum Schutz vor elektrischen Gefährdungen können z.B. sein:
- Reparatur-, Service- und Wartungsarbeiten und abschließende Prüfung an elektrischen Geräten,
- Prüfung elektrischer Betriebsmittel in der Industrie, z.B. in Laboratorien, an Prüfplätzen,
- Instandsetzung und Prüfung von elektrischen Geräten unter Leitung und Aufsicht einer befähigten Person.
Warum werden elektrotechnische Prüfungen durchgeführt?
Die Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel bzw. Geräte und Arbeitsmittel – je nach dem, welche Rechtsquelle gerade zitiert wird – hat immer zum Ziel, den Nachweis zu erbringen, dass „Personen“ („Nutztiere“) und „Sachen“ mit den auf der Basis von Gefährdungsbeurteilungen ergriffen Schutzmaßnahmen, geschützt sind. Aus den Schutzzielen werden schließlich Schutzmaßnahmen abgeleitete, die beschreiben, wie man die Schutzziele erreicht.
Regelmäßige Prüfungen (Wiederholungsprüfungen) elektrischen Anlagen und Betriebsmittel stellen daher einen wichtigen Beitrag zur Schadenverhütung dar.
Nach welchen technischen Normen wird geprüft?
Elektrische Anlagen, Maschinen, Geräte und Erdungssysteme müssen auf technische Sicherheit geprüft werden. Hierzu verpflichten den Arbeitgeber/Unternehmer/Betreiber/Errichter usw. zahlreiche Gesetzte, Vorschriften und Verordnungen. Zu nennen sind hier insbesondere die DIN VDE 0100-600, 0105-100, 0701-0702 und 0113-1.
Beschäftigt man sich näher mit den technischen Regeln, die als anerkannt Regeln der Technik bei der Prüfung zum tragen kommen, so stößt man unweigerlich auf die relevanten DIN VDE-Vorschriften. Jedoch wird bei den bei den Elektrofachkräften und deren Chefs häufig die Bedeutung von Normen (technischer Regeln) privater Normenschreiber, wie DIN und VDE häufig überschätzt. Technische Regeln sind z.B. DIN-Normen, VDE-Bestimmungen, VDI-Richtlinien, Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) oder Regeln der Deutschen Vereinigung des Gas- und Wasserfaches (DVGW-Regeln). Auch die bekannten Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) sind technische Regeln.
Sicherlich muss man die Normen (technischen Regeln) kennen, jedoch nur als Empfehlung verstehen. Hält man diese Normen ein, so wird vermutet, dass man sich an die technischen Spielregeln (anerkannten Regeln der Technik) gehalten hat. Jedoch kann es auch völlig falsch sein, solchen Normen zu folgen.

Im weitesten Sinne sind technische Regeln Empfehlungen, Handlungsanleitungen oder Vorschläge, die einen Weg zur Einhaltung eines Gesetzes, einer Verordnung oder eines technischen Sachverhalts aufzeigen.
Womit muss sich die „Befähigte Person“ zum Prüfen elektrischer Arbeitsmittel sicher auskennen?
Der Prüfer im Bereich Elektrotechnik stößt auf zahlreiche Praxisfälle, die nur mit einem soliden Fachwissen verstanden und bewertet werden kann. Eine Kernqualifizierung sollte daher folgende Punkte umfassen:
a) Rechtliche Grundlagen • Verantwortlichkeiten
- Rechtliche Grundlagen und die Verantwortung von Unternehmern, verantwortlicher Elektrofachkraft, Elektrofachkraft und elektrotechnisch unterwiesenen Personen (notwendige Vereinbarungen, vertragliche Festlegungen, Befugnisse)
- Befähigte Person nach TRBS 1203
- Arbeiten in der Nähe spannungsführender Teile und an spannungsführenden Teilen
- Die Vorgaben der BetrSichV, BGV A3 in Bezug auf Verantwortlichkeiten, die Prüfungen selbst und die Einhaltung von Prüffristen
- DIN-VDE-Normen (Schwerpunkte DIN VDE 0100-600, DIN VDE 0105-100, DIN VDE 0701-0702, DIN VDE 0113-1)
b) Schutzmaßnahmen und richtige Auswahl von Schutzeinrichtungen
- Netzsysteme und Schutzziele im TN- und TT- und IT-System nach DIN VDE 0100-410
- Überstrom-Schutzeinrichtungen (Schmelz-Sicherung, LS-Schalter, K-Faktoren)
- Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (Typen, Selektivität)
- Einsatz von Fehlerstromschutzeinrichtungen (RCDs) zur Gewährleistung des Fehlerschutzes / des zusätzlichen Schutzes
- Schutztrennung, SELF, PELF, FELF, Realisierung des zusätzlichen Schutzes
- Erdung und Potentialausgleich
c) Praxisprobleme • Auswahl von Prüf- und Messverfahren
- Prüfungen von Anlagen nach DIN VDE 0100-600 und VDE 0105-100
- Prüfungen von Geräten nach DIN VDE 0701-0702
- Prüfungen von Maschinen nach DIN VDE 0113-1
- Auswahl von Prüf- und Messverfahren, Kalibrierung der Prüfgeräte
- Messfehler und deren Bewertung
- Prüfablauf (Besichtigen, Erproben, Messen, Dokumentieren)
- Prüfungen mit verschiedenen Prüfgeräten und Prüflingen
- Durchführung der Prüfungen: Messung des Schutzleiterwiderstandes, Isolationswiderstandes, Ableitströme (Schutzleiterstrom, Berührungsstrom) und Ersatzableitstrom
- Prüfung ortsveränderlicher Fehlerstromschutzeinrichtungen (PRCDs) und deren Einsatz, Typen, Besonderheiten, Prüfverfahren, Entwicklungstrends
- Einsatz von Leckstromzangen zur Bewertung der Isolation
- Ermittlung von Schleifenwiderständen (ohne/mit vorgelagertem FI-Schalter)
- Oberschwingungen
- Neutralleiterüberlastungen
- Vagabundierende Betriebsströme
- Frequenzumrichter und RCDs
- Messung und Bewertung von Betriebs- und Anlagenerdern
d) Auswertung und Dokumentation
- Wie erfolgt die Auswertung und Dokumentation?
Fazit
Die Praxis hat gezeigt, daß man heute besonderen Wert auf die kritische Hinterfragung aller Messergebnisse legen muss. Auch erfahrenen Elektrofachkräften fällt es oft schwer, hier eindeutig Entscheidungen herbeizuführen. Mangelnde Erfahrung und zu große Normengläubigkeit sind wohl der Grund hierfür.
In besonderen Schulungsmaßnahmen sollte hierauf eingegangen werden und in herstellerneutralen Veranstaltungen ein geschärfter Blick für die richtige Interpretation und Beurteilung der Messergebnisse trainiert werden. Schließlich hängt von der richtigen Bewertung der Messergebnisse und vom Verständnis der Messverfahren ab, ob der Mensch in der Unfallsituation auch wirklich überlebt.
Obwohl die elektrotechnischen Prüfungen ein fester Bestandteil von elektrotechnischen Errichtungstätigkeiten, Instandsetzungsarbeiten, Reparatur und Service sowie Konstruktion und Entwicklung sein müßten, weil es hier schließlich um die gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung der Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen geht, ist der tatsächliche Kenntnisstand bei den ausführenden Personen (Prüfern) mitunter erschreckend niedrig. Dies betrifft sowohl das elektrotechnische Handwerk, als auch die Industrie.
Darüber hinaus ist auch (vermutlich aufgrund des Kostendrucks) erkennbar, daß sog. Fachunternehmen prüfen, die offensichtlich keine Vorstellung von der Bedeutung der elektrotechnischen Prüfungen haben. Ein sehr gefährliches Unterfangen für alle Beteiligten.
Schwarze Schafe gibt es leider auch in dieser Branche. Um so wichtiger, daß die Unternehmen und Personen unterstützt werden, die Ihr Handwerk verstehen und mit Sachverstand ihre Dienstleistung anbieten.
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