Ohne elektrische Energie ist unser heutiges Leben nicht mehr denkbar. Elektrische Energie gelangt klassisch von den Kraftwerken über Hochspannungsleitung, Mittelspannungsleitungen und -kabel und die Niederspannungsverteilung zum Endkunden. Heutzutage spielt aber zunehmend auch die dezentrale Stromerzeugung eine immer größer werdende Rolle. In der Energietechnik sind Schalthandlungen auf allen Ebenen, d. h. bei den großen Erzeugern und Versorgern, bei den Verteilern und Stadtwerken sowie in Industrieunternehmen notwendig. Hier kommt die Schaltberechtigung ins Spiel. Hoch- und Mittelspannungsanlagen stellen für den dort arbeitenden Monteur ein hohes Gefahrenpotential dar. Insbesondere bei Arbeiten an oder in der Nähe dieser Starkstromanlagen kann es zu schweren Unfällen kommen. Gründe sind technische Unzulänglichkeiten, menschliches Versagen oder organisatorische Schwachstellen. Um diese Gefährdungen zu verhindern, sind Unternehmer und die verantwortlichen Mitarbeiter verpflichtet, für die Durchführung dieser Arbeiten qualifizierte Mitarbeiter auszuwählen und sie als Elektrofachkräfte auszubilden.
Der Schaltberechtigte trägt eine hohe Verantwortung für Leib und Leben von Kollegen, Mitarbeitern und weiteren Personen, die durch eine Fehlschaltung betroffen sein könnten. Das Gefahrenpotential einer Fehlschaltung oder eines Lichtbogens vor Ort ist enorm, egal ob in einer Schaltanlage beim Energieversorger, in der Industrie oder in einem Windpark. Sicherheitsabstände müssen genauso wie die 5 Sicherheitsregeln eingehalten werden.
Der Begriff Schaltberechtigung ist nachweislich zurückzuführen auf die VDE-Vorschriften. Hier ist besonders die VDE 0105 Teil 100 zu nennen. Der Begriff Schaltberechtigung ist heute in keiner Vorschrift mehr explizit erwähnt. Er leitet sich aber aus der Interpretation der normativen Beschreibung ab. So wird die zum Schalten berechtigte Person genannt. In Folge hat sich in der Praxis seit vielen Jahren der Begriff "Schaltberechtigung" etabliert. Intern wie extern verlangen heute alle Firmen die "Schaltberechtigung" bei der schaltenden Person. Somit entspricht das einheitliche Verständnis für die befähigte Personengruppe praktisch einer Norm. Der Schaltberechtigte muss also bestimmte Voraussetzungen erfüllen, bevor er vom Schaltanweisungsberechtigten beauftragt wird, um klar definierte Schalthandlungen durchzuführen. Die Missachtung dieser Regeln kann bei Unfällen für beide Personenkreise strafrechtliche Folgen haben.
Besonders im Umgang mit Mittel- und Hochspannungsanlagen sind zahlreiche Vorschriften und Vorsichtsmaßnahmen zu berücksichtigen. Die Ausführung von Schalthandlungen erfordert deshalb im Sinne der anerkannten Regeln der Technik eine Schaltberechtigung für die ausführende Elektrofachkraft. Diese wird erst nach ausreichender Qualifizierung in schriftlicher Form durch den Verantwortlichen für die elektrischen Netze und Anlagen erteilt. Für das betriebsinterne Stromversorgungsnetz ist dieses in der Regel der Unternehmer, außerhalb des Betriebs der zuständige Netzbetreiber bzw. der örtliche Energieversorger.
In unseren Seminaren Unterweisung zur Schaltberechtigung an elektrischen Anlagen bis 30 kV (110/220 kV), Erteilung einer Schaltberechtigung und Schaltberechtigung für Führungskräfte, Trainingsprogramm für Schaltberechtigte wird die notwendige Fachkunde zur Schaltberechtigung vermittelt.
Die Seminare zur Schaltberechtigung dienen zur Qualifizierung derjenigen Mitarbeiter, die die Schaltberechtigung erwerben möchten, oder diese bereits besitzen. Dazu werden die gesetzlichen Grundlagen sowie die aktuellen Änderungen im Zusammenhang mit dem Thema Schaltberechtigung erläutert. Filme und Erfahrungsaustausch sorgen für den notwendigen Praxisbezug. Der Besuch des Seminars qualifiziert den Mitarbeiter, um die Schaltberechtigung in seinem Unternehmen zu erlangen. Fragen wie „Wie erlange ich die Schaltberechtigung“, „Wer kann die Schaltberechtigung erteilen“, „Wie lange ist die Schaltberechtigung gültig“, „Für welche Anlagen gilt die Schaltberechtigung“, „Welche Eigenschaften muss der Schaltberechtigte haben“, werden ausführlich erläutert.
Dieses Seminar dient dem Fachkundenachweis der Schaltberechtigung. Nach DIN VDE 0105-100 ist für die regelmäßige Fort- und Weiterbildung dieser Mitarbeiter zu sorgen und diese ist nachzuweisen.
Der Standardkurs Schaltberechtigung an elektrischen Anlagen bis 30 kV (110/220 kV) eignet sich auch für Interessenten zum Thema Schaltberechtigung an Windenergieanlagen. Folgende Punkte werden immer behandelt:
Normen, VDE Bestimmungen, BGV A3 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel", Netzformen nach VDE 0100, Auszüge aus der VDE 0105-100 "Betrieb von elektrischen Anlagen", Schaltpläne und Schaltzeichen, Konzept des Elektroschutzes, Schutzart, Schutzklassen, Schutz gegen direktes Berühren, Schutz gegen indirektes Berühren, Berührungsspannungen, Störlichtbögen, Anwenden der 5 Sicherheitsregeln in der Hochspannung, Persönliche Schutzausrüstung (PSA), Spannungsprüfer und Spannungsprüfsysteme, Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln, Verhalten bei Stromunfällen, Unfallbeispiele, Schaltanlagen und Sicherungen, Leistungsschalter, Erdungstrenner, Gasisolierte Schaltanlagen SF 6, Schaltgespräch, Schalthandlung, Erteilung der Schaltberechtigung, Hochspannungsprüfer, - Schaltvorgänge an einer Schaltanlage/Windenergieanlage.
Das Haus der Technik war vor über zwanzig Jahren einer der ersten Seminaranbieter auf dem Gebiet der Schaltberechtigung. Die Programme werden stets aktualisiert und den Erfordernissen angepasst.
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