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<p>Ohne elektrische Energie ist unser heutiges Leben nicht mehr denkbar. Elektrische Energie gelangt klassisch von den Kraftwerken über Hochspannungsleitung, Mittelspannungsleitungen und -kabel und die Niederspannungsverteilung zum Endkunden. Heutzutage spielt aber zunehmend auch die dezentrale Stromerzeugung eine immer größer werdende Rolle. In der Energietechnik sind Schalthandlungen auf allen Ebenen, d. h. bei den großen Erzeugern und Versorgern, bei den Verteilern und Stadtwerken sowie in Industrieunternehmen notwendig. Hier kommt die <strong>Schaltberechtigung</strong> ins Spiel. Hoch- und Mittelspannungsanlagen stellen für den dort arbeitenden Monteur ein hohes Gefahrenpotential dar. Insbesondere bei Arbeiten an oder in der Nähe dieser Starkstromanlagen kann es zu schweren Unfällen kommen. Gründe sind technische Unzulänglichkeiten, menschliches Versagen oder organisatorische Schwachstellen. Um diese Gefährdungen zu verhindern, sind Unternehmer und die verantwortlichen Mitarbeiter verpflichtet, für die Durchführung dieser Arbeiten qualifizierte Mitarbeiter auszuwählen und sie als Elektrofachkräfte auszubilden.<br />
Der Schaltberechtigte trägt eine hohe Verantwortung für Leib und Leben von Kollegen, Mitarbeitern und weiteren Personen, die durch eine Fehlschaltung betroffen sein könnten. Das Gefahrenpotential einer Fehlschaltung oder eines Lichtbogens vor Ort ist enorm, egal ob in einer Schaltanlage beim Energieversorger, in der Industrie oder in einem Windpark. Sicherheitsabstände müssen genauso wie die 5 Sicherheitsregeln eingehalten werden.<br />
Der Begriff&#160;<strong>Schaltberechtigung</strong>&#160;ist nachweislich zurückzuführen auf die VDE-Vorschriften. Hier ist besonders die VDE 0105 Teil 100 zu nennen. Der Begriff&#160;<strong>Schaltberechtigung</strong>&#160;ist heute in keiner Vorschrift mehr explizit erwähnt. Er leitet sich aber aus der Interpretation der normativen Beschreibung ab. So wird die zum Schalten berechtigte Person genannt. In Folge hat sich in der Praxis seit vielen Jahren der Begriff "<strong>Schaltberechtigung</strong>" etabliert. Intern wie extern verlangen heute alle Firmen die "<strong>Schaltberechtigung</strong>" bei der schaltenden Person. Somit entspricht das einheitliche Verständnis für die befähigte Personengruppe praktisch einer Norm. Der Schaltberechtigte muss also bestimmte Voraussetzungen erfüllen, bevor er vom Schaltanweisungsberechtigten beauftragt wird, um klar definierte Schalthandlungen durchzuführen. Die Missachtung dieser Regeln kann bei Unfällen für beide Personenkreise strafrechtliche Folgen haben.</p>
<p>Besonders im Umgang mit Mittel- und Hochspannungsanlagen sind zahlreiche Vorschriften und Vorsichtsmaßnahmen zu berücksichtigen. Die Ausführung von Schalthandlungen erfordert deshalb im Sinne der anerkannten Regeln der Technik eine <strong>Schaltberechtigung</strong> für die ausführende Elektrofachkraft. Diese wird erst nach ausreichender Qualifizierung in schriftlicher Form durch den Verantwortlichen für die elektrischen Netze und Anlagen erteilt. Für das betriebsinterne Stromversorgungsnetz ist dieses in der Regel der Unternehmer, außerhalb des Betriebs der zuständige Netzbetreiber bzw. der örtliche Energieversorger.</p>
<p>In unseren Seminaren Unterweisung zur <strong>Schaltberechtigung</strong> an elektrischen Anlagen bis 30 kV (110/220 kV), Erteilung einer <strong>Schaltberechtigung</strong> und <strong>Schaltberechtigung</strong> für Führungskräfte, Trainingsprogramm für Schaltberechtigte wird die notwendige Fachkunde zur <strong>Schaltberechtigung</strong> vermittelt.</p>
<p>Die Seminare zur <strong>Schaltberechtigung</strong> dienen zur Qualifizierung derjenigen Mitarbeiter, die die <strong>Schaltberechtigung</strong> erwerben möchten, oder diese bereits besitzen. Dazu werden die gesetzlichen Grundlagen sowie die aktuellen Änderungen im Zusammenhang mit dem Thema <strong>Schaltberechtigung</strong> erläutert. Filme und Erfahrungsaustausch sorgen für den notwendigen Praxisbezug. Der Besuch des Seminars qualifiziert den Mitarbeiter, um die <strong>Schaltberechtigung</strong> in seinem Unternehmen zu erlangen. Fragen wie „Wie erlange ich die <strong>Schaltberechtigung</strong>“, „Wer kann die <strong>Schaltberechtigung</strong> erteilen“, „Wie lange ist die <strong>Schaltberechtigung</strong> gültig“, „Für welche Anlagen gilt die <strong>Schaltberechtigung</strong>“, „Welche Eigenschaften muss der Schaltberechtigte haben“, werden ausführlich erläutert.<br />
Dieses Seminar dient dem Fachkundenachweis der <strong>Schaltberechtigung</strong>. Nach DIN VDE 0105-100 ist für die regelmäßige Fort- und Weiterbildung dieser Mitarbeiter zu sorgen und diese ist nachzuweisen.</p>
<p>Der Standardkurs <strong>Schaltberechtigung</strong> an elektrischen Anlagen bis 30 kV (110/220 kV) eignet sich auch für Interessenten zum Thema <strong>Schaltberechtigung</strong> an Windenergieanlagen. Folgende Punkte werden immer behandelt:</p>
<p>Normen, VDE Bestimmungen, BGV A3 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel", Netzformen nach VDE 0100, Auszüge aus der VDE 0105-100 "Betrieb von elektrischen Anlagen", Schaltpläne und Schaltzeichen, Konzept des Elektroschutzes, Schutzart, Schutzklassen, Schutz gegen direktes Berühren, Schutz gegen indirektes Berühren, Berührungsspannungen, Störlichtbögen, Anwenden der 5 Sicherheitsregeln in der Hochspannung, Persönliche Schutzausrüstung (PSA), Spannungsprüfer und Spannungsprüfsysteme, Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln, Verhalten bei Stromunfällen, Unfallbeispiele, Schaltanlagen und Sicherungen, Leistungsschalter, Erdungstrenner, Gasisolierte Schaltanlagen SF 6, Schaltgespräch, Schalthandlung, Erteilung der <strong>Schaltberechtigung</strong>, Hochspannungsprüfer, - Schaltvorgänge an einer Schaltanlage/Windenergieanlage.</p>
<p>Das Haus der Technik war vor über zwanzig Jahren einer der ersten Seminaranbieter auf dem Gebiet der <strong>Schaltberechtigung</strong>. Die Programme werden stets aktualisiert und den Erfordernissen angepasst.<br />
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Elektrotechnik - Elektroexperten - Schaltberechtigung

In der Energietechnik sind Schalthandlungen auf allen Ebenen, d. h. bei den großen Erzeugern und Versorgern, bei den Verteilern und Stadtwerken sowie in Industrieunternehmen notwendig. Hier kommt die Schaltberechtigung ins Spiel. 

22.03.2012 23.03.2012 Essen
 
Schaltfläche Schaltberechtigung
Schaltberechtigung - Unterweisung für elektrische Anlagen bis 30 kV (110/220 kV)
22.03.2012 09:00 - 23.03.2012 16:00 in Essen
26.04.2012 27.04.2012 Essen
 
Schaltfläche Training/Schaltberechtigte
Trainingsprogramm für Schaltberechtigte
26.04.2012 09:00 - 27.04.2012 16:00 in Essen
10.05.2012 11.05.2012 Hamburg
 
Schaltfläche Schaltberechtigung
Schaltberechtigung - Unterweisung für elektrische Anlagen bis 30 kV (110/220 kV)
10.05.2012 09:00 - 11.05.2012 16:00 in Hamburg
28.06.2012 29.06.2012 Essen
 
Schaltfläche Praxis Schaltberechtigung
Praxis Schaltberechtigung
28.06.2012 09:00 - 29.06.2012 16:00 in Essen
10.07.2012 11.07.2012 Heidelberg
 
Schaltfläche Schaltberechtigung
Schaltberechtigung - Unterweisung für elektrische Anlagen bis 30 kV (110/220 kV)
10.07.2012 09:00 - 11.07.2012 16:00 in Heidelberg
12.09.2012 12.09.2012 Essen
 
Schaltfläche Schaltberechtigung/Vorgesetzte
Die Organisation einer Schaltberechtigung
12.09.2012 09:00 - 12.09.2012 17:00 in Essen
13.09.2012 14.09.2012 Essen
 
Schaltfläche Training/Schaltberechtigte
Trainingsprogramm für Schaltberechtigte
13.09.2012 09:00 - 14.09.2012 16:00 in Essen
25.10.2012 26.10.2012 Essen
 
Schaltfläche Schaltberechtigung
Schaltberechtigung - Unterweisung für elektrische Anlagen bis 30 kV (110/220 kV)
25.10.2012 09:00 - 26.10.2012 16:00 in Essen
06.12.2012 07.12.2012 Essen
 
Schaltfläche Schaltberechtigung
Schaltberechtigung - Unterweisung für elektrische Anlagen bis 30 kV (110/220 kV)
06.12.2012 09:00 - 07.12.2012 16:00 in Essen
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