In allen Bereichen des Handwerks und der Industrie, die eine hohe Elektrifizierung aufweisen, wie beispielsweise die Bereiche Sanitär, Heizung, Klima, Versorgungstechnik, Produktions- und Fertigungstechnik etc., lassen sich über die Qualifikation zur elektrotechnisch unterwiesenen Person und zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten die Mitarbeiter fachübergreifend einsetzen. Betriebliche Abläufe werden effizienter gestaltet und somit die interne und externe Kundenzufriedenheit verbessert. Allerdings sind dann entsprechend fundierte Unterweisungen und Ausbildungen (bei der Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten mit theoretischer und schriftlicher Abschlussprüfung) zu planen und durchzuführen. Insbesondere bei diesen Personenkreisen sind durch den Unternehmer Bestellformulare, Tätigkeitsprofile und differenzierte Arbeitsanweisungen zu erstellen.
Die oben dargestellte Abbildung zeigt auch dass "Elektrofachkraft nicht gleich Elektrofachkraft" ist. Selbst die DIN VDE 1000-10 ("Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen") führt aus, dass es die "Voll-Elektrofachkraft" nicht geben kann, da die Elektrotechnik insgesamt ein zu großes Feld darstellt. Denn jede Elektrofachkraft ist genau genommen nur Fachkraft in ihrem konkreten Arbeitsgebiet. Das gilt selbst für die Qualifikationsstufe der verantwortlichen Elektrofachkraft, denn je nach Unternehmensgröße und Betätigungsbereich kann es erforderlich sein, mehrere verantwortliche Elektrofachkräfte, die jeweils einen Teil des Ganzen abdecken, zu bestellen.
Elektrofachkräfte werden in allen Bereichen in der Industrie und im Handwerk eingesetzt und benötigt. Das gilt für Betriebsgrößen vom Familienunternehmen bis zum großen Konzern.
Um die Elektroexperten der Unternehmen fachlich „auf der Höhe“ zu halten, sind regelmäßige Schulungen beispielsweise zu den folgenden Themen notwendig:
- Schaltberechtigung
- Messpraktikum Starkstromanlagen und elektrische Geräte (Zur Einhaltung der Schutzmaßnahmen DIN VDE 0100/0105/0113/0413/0701-0702/0751, BetrSichV, TRBS und BGV A3)
- Sicherheitstechnische Prüfungen von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln (BetrSichV, den neuen TRBS und zu aktuellen DIN VDE-Bestimmungen DIN VDE 0100-410/510/540/600)
- Messpraktikum "Ortsveränderliche elektrische Geräte" (DIN VDE 0701/0702/0404/0413/0751 und BetrSichV BGV A3 / GUV VA3)
- Verantwortung in der Elektrotechnik (Aufgaben und Kompetenzen der verantwortlichen Elektrofachkraft VEFK)
- Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung in der Elektrotechnik (BGV A3, TRBS 1112, TRBS 1203, TRBS 1201, TRBS 2210)
- Rechtssichere Dokumentation und Fremdvergabe im elektrotechnischen Bereich (Übertragung von Unternehmerpflichten, Prüforganisation und Fremdfirmeneinsatz professionell und rechtssicher regeln)
- DIN VDE 0105-100
- Erdungstechnik und elektrischer Explosionsschutz
Die Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen im übertragenen Aufgabenbereich ist unerlässlich und wird von staatlichen Vorschriften, von berufsgenossenschaftlichen Vorschriften, wie auch von den Bestimmungen der privaten Normengeber gefordert.
Quelle: Ralf Ensmann, Dipl.-Ing. Dipl.-Wirtsch.-Ing.
BDSH-geprüfter Sachverständiger Elektrotechnik
Lehrbeauftragter
Ensmann Consulting Köln
Sülzburgstraße 271
50937 Köln
http://www.ensmann.com
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