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H020-11-791-1 Fremdfirmenkoordinator H020-11-791-1 18.11.2011
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H020-04-194-1 Fremdfirmenkoordinator H020-04-194-1 05.04.2011
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H020-11-811-1 Sicherheitsbeauftragter H020-11-811-1 25.11.2011
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H020-05-336-1 Gefährdungsbeurteilung H020-05-336-1 24.05.2011
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H020-11-794-1 Gefährdungsbeurteilung H020-11-794-1 30.11.2011
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H020-02-590-1 Befähigte Person/Gasanlagen H020-02-590-1 25.02.2011
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Asset Befähigte Person zur Prüfung von Gasanlagen
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H020-03-539-0 Pflichtenübertragung H020-03-539-0 09.03.2010
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Asset Delegation und Pflichtenübertragung
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H020-11-781-1 Betriebssicherheitsverordnung H020-11-781-1 30.11.2011
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Asset Die Betriebssicherheitsverordnung
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H020-10-318-8 TRBS H020-10-318-8 22.10.2008
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Asset Die neuen Technischen Regeln zur Betriebssicherheit (TRBS)
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H020-04-129-9 MUP H020-04-129-9 30.04.2009
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Asset Mechanisch unterwiesene Person (MUP)
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H020-03-533-0 Fremdpersonal H020-03-533-0 10.03.2010
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Asset Verantwortung im Umgang mit Fremdpersonal
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H020-12-398-1 Wartung/Aufzugsanlagen H020-12-398-1 09.12.2011
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Asset Wartung und Instandhaltung an Aufzugsanlagen
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<p>Typische Aspekte eines Arbeitsschutzmanagementsystems sind u. a.:
</p>
<ul>
<li>Organisation des Arbeitsschutzes (mit entsprechenden Aufgaben- und Funktionsbeschreibungen, Bestellungen, Organigramm)</li>
<li>Gefährdungsbeurteilung (Ermittlung und Bewertung der möglichen Gefährdungen und Belastungen im Betrieb)</li>
<li>Qualifikation, Schulung, Unterweisung des Personals</li>
<li>Umgang mit Fremdfirmen und AÜG-Personal</li>
<li>Prüfung, Wartung, Instandhaltung</li>
<li>Arbeitsmedizin</li>
<li>Umgang mit Unfall/Beinaheunfall.</li>
</ul>
<p>Alle diese Maßnahmen werden dokumentiert, kontrolliert und auf dem neuesten Stand gehalten.</p>
<p>Die geläufigen Arbeitsschutzmanagementsysteme wie OHSAS 18001, SCC, ASCA oder OHRIS bedienen sich dieser Aspekte.</p>
<p>Im Arbeitsschutzrecht beschreibt die moderne Betriebs- und Anlagensicherheit ein komplexes Wirkungsgefüge verschiedener Faktoren. Im wesentlichen zählen dazu der Betrieb, die Beschäftigten, die Arbeitsmittel und die Anlagenüberwachung. Als vom Umfang mit 27 Paragraphen und fünf Anhängen sehr knappe Betriebssicherheitsverordnung, sind die Aussagen jedoch sehr bedeutsam. So finden Verpflichtungen des Bereitstellers und Benutzers von Arbeitsmitteln eine gesetzliche Grundlage, der betriebliche Explosionsschutz erhält eine besondere Bedeutung, die Anforderungen an alle Arbeitsmittel (einfache und weitergehende) sind besonders hinsichtlich ihrer Prüffristen europäisch einheitlich geregelt und das Anzeigeverfahren ist verändert. Die Entwicklung im deutschen Arbeitsschutzrecht wird in den nächsten Jahren sehr spannend sein und tiefgreifende Veränderungen mit sich bringen, so wird das Unfallverhütungrecht und die Technischen Regeln aufgrund der Betriebssicherheitsverordnung reformiert.</p>
<p>Im § 5 des Arbeitsschutzgesetzes ist die Beurteilung der Arbeitsbedingungen verankert. Anhand einer Arbeitsplatzbeurteilung ermittelt der Arbeitgeber den Zustand des Arbeitsplatzes und -umfelds und die Gefährdungen, denen seine Mitarbeiter ausgesetzt werden und bestimmt damit, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Die Arbeitsplatzbeurteilung ist ein komplexes Instrumentarium, das bezogen auf den jeweiligen Arbeitsplatz alle Aspekte der Arbeitssicherheit und Unfallverhütung erkennt, bewertet und beseitigt. Neben den rechtlichen Grundlagen spielen die Gefährdungs- und Belastungsfaktoren, das Erkennen von Gefährdungspotenzialen und deren effektive Dokumentation eine besondere Rolle.</p>
<p>Durch den stetig steigenden Einsatz von Fremdfirmen im eigenen Betrieb ergibt sich die Notwendigkeit einer sicheren Organisation und den Bedarf mit geeigneten Werkzeugen den Ablauf dieser Einsätze gerichtsfest, vor allem aber auch sicher zu lenken. 90 Prozent der deutschen Unternehmen arbeiten mit Fremdfirmen. Das kann externes Personal für Dienst- und Werktätigkeiten sein (z. B. der externe Betriebsarzt, die Reinigungsfirma, das Catering-Personal im Betriebsrestaurant oder die Elektro-Fachfirma).</p>
<p>Fremdfirmen stellen immer wieder ein großes Problem in der Arbeitssicherheit dar: Fehlende Einweisung, fehlendes Pflichtbewusstsein, das Nichtkennen der Gegebenheiten vor Ort etc. führen wiederholt zu unnötigen Unfällen, kritischen Situationen und Unstimmigkeiten. Mitarbeiter von Fremdfirmen verunfallen dreimal häufiger als eigene Mitarbeiter. Nicht umsonst ist der Auftraggeber gesetzlich verpflichtet, Fremdfirmen angemessen in die örtlichen Gegebenheiten und Unfallgefahren einzuweisen.</p>
<p>Die Grundpflichten gegenüber Fremdfirmen sind konkret:
</p>
<ul>
<li>Richtige Auswahl („der Billigste ist nicht unbedingt der Beste“)</li>
<li>Einweisung</li>
<li>Kontrolle.</li>
</ul>
<p>Diese Maßnahmen sollten unbedingt schriftlich dokumentiert werden.<br />
Sinnvoll ist auch das Erstellen einer Haus- oder Fremdfirmenordnung, in der diese hinsichtlich der betrieblichen Gegebenheiten, möglichen Gefahren, erforderlichen Verhaltensmaßnahmen und der Ansprechpartner kurz und knapp informiert werden. Auch kann diese Haus- oder Fremdfirmenordnung bereits als Vertragsbestandteil herangezogen werden – und als Voraussetzung für die Auftragserteilung verpflichtet werden.</p>
<p>Diese Fremdfirmenordnung soll einen störungsfreien Arbeitsablauf ermöglichen und wesentlich zu Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten und sonstiger Personen (z.B. Gäste und Besucher) beitragen.<br />
Sie enthält Regelungen zur Organisation, Koordination und Überwachung des sicheren Betriebes und umfasst Maßgaben zur Arbeitssicherheit, die insbesondere die Zusammenarbeit aller Beteiligten betreffen. Jede Fremdfirma hat sein Personal über den Inhalt der Fremdfirmenordnung zu unterrichten; ihre Einhaltung ist Teil der Vertragserfüllung und kann bei Nichteinhaltung ohne weitere Androhung zum Hausverweis und zur Aufhebung des Vertrags führen.</p>
<p>Das Haus der Technik bietet zahlreiche praxisnahe Veranstaltungen im Bereich des Arbeitsschutzmanagements an, die sich auf Aspekten der<br />
Gefährdungsbeurteilung, der Betriebssicherheitsverordnung, des verhaltensorientierten Arbeitsschutzes, Delegation und Pflichtenübertragung, des Einsatzes von Fremdfirmen und der Unterweisung konzentrieren.&#160;</p>
Arbeitssicherheit - Arbeitsschutzmanagement

Arbeitsschutzmanagement ist der systematische Ansatz zur Erfüllung der umfassenden rechtlichen Grundlagen und erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen. Arbeitsschutzmanagement ist als ein komplettes System wahrzunehmen und kontinuierlich fortzuschreiben.
Ein klassisches Arbeitsschutzmanagementsystem erfüllt alle erforderlichen Arbeitsschutzverpflichtungen systematisch – und wird diese rechtssicher dokumentieren. 

01.03.2012 02.03.2012 Essen
 
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Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung in der Elektrotechnik
01.03.2012 09:00 - 02.03.2012 15:00 in Essen
02.03.2012 02.03.2012 Essen
 
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Befähigte Person zur Prüfung von Notduschen
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02.03.2012 02.03.2012 Essen
 
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Sicherheitseinrichtungen für Regalanlagen
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Ausbildung zum Fremdfirmenkoordinator
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06.03.2012 06.03.2012 Essen
 
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Delegation und Pflichtenübertragung
06.03.2012 09:00 - 06.03.2012 17:00 in Essen
07.03.2012 07.03.2012 Essen
 
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Die Betriebssicherheitsverordnung
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Verantwortung im Umgang mit Fremdpersonal
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15.03.2012 15.03.2012 Syke
 
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Prüfpflichtige Sicherheitseinrichtungen im Labor: Laborabzüge
15.03.2012 09:00 - 15.03.2012 18:00 in Syke
16.03.2012 16.03.2012 Syke
 
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Prüfpflichtige Sicherheitseinrichtungen im Labor: Sicherheitsschränke
16.03.2012 09:00 - 16.03.2012 13:00 in Syke
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