Typische Aspekte eines Arbeitsschutzmanagementsystems sind u. a.:
- Organisation des Arbeitsschutzes (mit entsprechenden Aufgaben- und Funktionsbeschreibungen, Bestellungen, Organigramm)
- Gefährdungsbeurteilung (Ermittlung und Bewertung der möglichen Gefährdungen und Belastungen im Betrieb)
- Qualifikation, Schulung, Unterweisung des Personals
- Umgang mit Fremdfirmen und AÜG-Personal
- Prüfung, Wartung, Instandhaltung
- Arbeitsmedizin
- Umgang mit Unfall/Beinaheunfall.
Alle diese Maßnahmen werden dokumentiert, kontrolliert und auf dem neuesten Stand gehalten.
Die geläufigen Arbeitsschutzmanagementsysteme wie OHSAS 18001, SCC, ASCA oder OHRIS bedienen sich dieser Aspekte.
Im Arbeitsschutzrecht beschreibt die moderne Betriebs- und Anlagensicherheit ein komplexes Wirkungsgefüge verschiedener Faktoren. Im wesentlichen zählen dazu der Betrieb, die Beschäftigten, die Arbeitsmittel und die Anlagenüberwachung. Als vom Umfang mit 27 Paragraphen und fünf Anhängen sehr knappe Betriebssicherheitsverordnung, sind die Aussagen jedoch sehr bedeutsam. So finden Verpflichtungen des Bereitstellers und Benutzers von Arbeitsmitteln eine gesetzliche Grundlage, der betriebliche Explosionsschutz erhält eine besondere Bedeutung, die Anforderungen an alle Arbeitsmittel (einfache und weitergehende) sind besonders hinsichtlich ihrer Prüffristen europäisch einheitlich geregelt und das Anzeigeverfahren ist verändert. Die Entwicklung im deutschen Arbeitsschutzrecht wird in den nächsten Jahren sehr spannend sein und tiefgreifende Veränderungen mit sich bringen, so wird das Unfallverhütungrecht und die Technischen Regeln aufgrund der Betriebssicherheitsverordnung reformiert.
Im § 5 des Arbeitsschutzgesetzes ist die Beurteilung der Arbeitsbedingungen verankert. Anhand einer Arbeitsplatzbeurteilung ermittelt der Arbeitgeber den Zustand des Arbeitsplatzes und -umfelds und die Gefährdungen, denen seine Mitarbeiter ausgesetzt werden und bestimmt damit, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Die Arbeitsplatzbeurteilung ist ein komplexes Instrumentarium, das bezogen auf den jeweiligen Arbeitsplatz alle Aspekte der Arbeitssicherheit und Unfallverhütung erkennt, bewertet und beseitigt. Neben den rechtlichen Grundlagen spielen die Gefährdungs- und Belastungsfaktoren, das Erkennen von Gefährdungspotenzialen und deren effektive Dokumentation eine besondere Rolle.
Durch den stetig steigenden Einsatz von Fremdfirmen im eigenen Betrieb ergibt sich die Notwendigkeit einer sicheren Organisation und den Bedarf mit geeigneten Werkzeugen den Ablauf dieser Einsätze gerichtsfest, vor allem aber auch sicher zu lenken. 90 Prozent der deutschen Unternehmen arbeiten mit Fremdfirmen. Das kann externes Personal für Dienst- und Werktätigkeiten sein (z. B. der externe Betriebsarzt, die Reinigungsfirma, das Catering-Personal im Betriebsrestaurant oder die Elektro-Fachfirma).
Fremdfirmen stellen immer wieder ein großes Problem in der Arbeitssicherheit dar: Fehlende Einweisung, fehlendes Pflichtbewusstsein, das Nichtkennen der Gegebenheiten vor Ort etc. führen wiederholt zu unnötigen Unfällen, kritischen Situationen und Unstimmigkeiten. Mitarbeiter von Fremdfirmen verunfallen dreimal häufiger als eigene Mitarbeiter. Nicht umsonst ist der Auftraggeber gesetzlich verpflichtet, Fremdfirmen angemessen in die örtlichen Gegebenheiten und Unfallgefahren einzuweisen.
Die Grundpflichten gegenüber Fremdfirmen sind konkret:
- Richtige Auswahl („der Billigste ist nicht unbedingt der Beste“)
- Einweisung
- Kontrolle.
Diese Maßnahmen sollten unbedingt schriftlich dokumentiert werden.
Sinnvoll ist auch das Erstellen einer Haus- oder Fremdfirmenordnung, in der diese hinsichtlich der betrieblichen Gegebenheiten, möglichen Gefahren, erforderlichen Verhaltensmaßnahmen und der Ansprechpartner kurz und knapp informiert werden. Auch kann diese Haus- oder Fremdfirmenordnung bereits als Vertragsbestandteil herangezogen werden – und als Voraussetzung für die Auftragserteilung verpflichtet werden.
Diese Fremdfirmenordnung soll einen störungsfreien Arbeitsablauf ermöglichen und wesentlich zu Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten und sonstiger Personen (z.B. Gäste und Besucher) beitragen.
Sie enthält Regelungen zur Organisation, Koordination und Überwachung des sicheren Betriebes und umfasst Maßgaben zur Arbeitssicherheit, die insbesondere die Zusammenarbeit aller Beteiligten betreffen. Jede Fremdfirma hat sein Personal über den Inhalt der Fremdfirmenordnung zu unterrichten; ihre Einhaltung ist Teil der Vertragserfüllung und kann bei Nichteinhaltung ohne weitere Androhung zum Hausverweis und zur Aufhebung des Vertrags führen.
Das Haus der Technik bietet zahlreiche praxisnahe Veranstaltungen im Bereich des Arbeitsschutzmanagements an, die sich auf Aspekten der
Gefährdungsbeurteilung, der Betriebssicherheitsverordnung, des verhaltensorientierten Arbeitsschutzes, Delegation und Pflichtenübertragung, des Einsatzes von Fremdfirmen und der Unterweisung konzentrieren. |