Nach dem Europäischen Chemikalienrecht und der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) sind die Hersteller/Lieferanten von Stoffen und Zubereitungen verpflichtet, für nahezu alle Produkte Sicherheitsdatenblätter zu erstellen. Mit dieser anspruchsvollen und schwierigen Aufgabe soll nach der REACH-Verordnung eine fachkundige Person beauftragt werden. |