Chemikaliengesetz:
Das Chemikaliengesetz gehört zum Chemikalienrecht und ist die Rechtsgrundlage für Einzelverordnungen, wie z.B. die Gefahrstoffverordnung. Weiterhin schreibt das Chemikaliengesetz vor, dass neu erfundene Stoffe gründlichst geprüft werden müssen, bevor sie auf den Markt kommen.
Chemikalien-Verbotsverordnung:
Die als gefährlich eingestuften Stoffe werden im Bundesanzeiger veröffentlicht (EG-Stoffliste). Der Verkehr mit Giften ist bundeseinheitlich geregelt durch die „Verordnung über Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens gefährlicher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse nach dem Chemikaliengesetz (Chemikalien- Verbotsverordnung - ChemVerbotsV)“. So wird hier z.B. die Erlaubnis- und Anzeigepflicht definiert. Nach der ChemVerbotsV ist für das Inverkehrbringen bestimmter gefährlicher Stoffe und Zubereitungen Sachkunde erforderlich; der Umgang mit sehr giftigen und giftigen Stoffen und Zubereitungen setzt fachkundige Personen voraus. Das HDT bietet dazu den Lehrgang „Vermittlung der Sachkunde nach § 5 ChemVerbotsV“ an. Ziel des Seminars ist, Personen, die gefährliche Stoffe in den Verkehr bringen möchten, auf die erforderliche Sachkundeprüfung vorzubereiten, ferner Grundwissen für den Umgang mit (sehr) giftigen Stoffen und Zubereitungen zu vermitteln. Grundlage hierfür sind die Hinweise und Empfehlungen zum Sachkundenachweis gemäß § 5 ChemVerbotsV. Die eingeschränkte Sachkundeprüfung umfasst die Teile I und II der "Hinweise und Empfehlungen" ohne den Teil III über Biozide und wird am Ende des Seminars abgenommen.
REACH-Verordnung:
Chemikalien sollen generell so hergestellt und angewendet werden, dass negative Auswirkungen auf Mensch und Umwelt möglichst gering bleiben. Im September 2002 beschlossen die teilnehmenden Staaten des Weltgipfels in Johannesburg, dass dieses ehrgeizige Ziel im Jahre 2020 erreicht sein soll. Doch die Realität sieht noch anders aus. Für rund 95% der Chemikalien, die derzeit auf dem Markt sind, liegen keine ausreichenden Daten vor, um überhaupt Aussagen zu ihren Auswirkungen auf den Menschen und die Umwelt zu machen. Auch im hochindustrialisierten Europa ist es nicht anders. Es fehlen Informationen über all die Stoffe, die uns in unserem Alltag begleiten. Aus diesem Grund wurde eine grundlegende Reform des europäischen Chemikalienrechts auf den Weg gebracht: REACH, es steht für Registration, Evaluation, Autorisation of Chemicals (Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien).
Dabei handelt es sich um die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18.12.2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), zur Schaffung einer Europäischen Agentur für chemische Stoffe. Mit dieser neuen Gesetzgebung soll das Chemikalienrecht europaweit vereinheitlicht und vereinfacht werden. Gleichzeitig soll aber auch der Wissensstand über die Gefahren und Risiken erhöht werden, die von Chemikalien ausgehen können. Im Jahre 2003 stellte die europäische Kommission einen ersten Text-Entwurf vor, der seit dem teilweise im Rat und Parlament recht kontrovers diskutiert wurde. Die Verhandlungen sind erfolgreich am 18.12.2006 abgeschlossen worden und die REACH-Verordnung wurde am 30.12.2006 im Amtsblatt der EU veröffentlicht.
GHS-Verordnung
Das Global harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS, Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals) ist ein weltweit vereinheitlichtes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien sowie deren Sicherheitsdatenblätter.
Die UN-Konferenz für Umwelt und Entwicklung (UNCED) hat mit der 1992 verabschiedeten Agenda 21 den Anstoß für die Entwicklung des GHS gegeben. Im Kapitel 19 der Agenda 21 wird unter anderem eine Harmonisierung der Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen gefordert. Der auf der Nachfolgekonferenz Rio+10 in Johannesburg, Südafrika, im September 2002 verabschiedete Durchführungsplan fordert die Länder auf, das GHS bis zum Jahr 2008 anzuwenden. Im Dezember 2002 wurde das GHS von einer UN-Kommission inhaltlich verabschiedet. Dabei handelt es sich um die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 und diese ist am 20.01.2009 in Kraft getreten.
Durch weltweit einheitliche Piktogramme (GHS-Gefährdungssymbol) und die einheitliche Einstufung sollen die Gefahren für die menschliche Gesundheit und die Umwelt bei der Herstellung, beim Transport und bei der Verwendung von Chemikalien bzw. Gefahrstoffen minimiert werden.
Bei den GHS-Gefährdungssymbolen werden teilweise die im Anhang 2 der Richtlinie 67/548/EWG verwendeten Gefahrensymbole genutzt. Leicht abgeändert wurde das Explosionssymbol. Neu hinzugekommen sind der Gaszylinder, das Ausrufezeichen und das Symbol für die Gesundheitsgefahr. Darüber hinaus heben sich die GHS-Symbole durch den rot umrandeten Diamanten (square on point) mit weißem Hintergrund von den quadratischen Symbolen mit orangenem Hintergrund ab.

Gefahrstoffverordnung:
Seit 01. Dezember 2010 ist die neue Gefahrstoffverordnung in Kraft. Wie die Betriebssicherheitsverordnung und die Arbeitsstättenverordnung legt auch die Gefahrstoffverordnung einen Schwerpunkt auf die verschärfte Eigenverantwortung des Firmeninhabers. Umfassende Kenntnisse und vernünftige Interpretationen werden dafür vorausgesetzt.
Kernpunkt der neuen Gefahrstoffverordnung ist eine Gefährdungsbeurteilung, in der Aspekte wie Art und Menge der verwendeten Gefahrstoffe, Substitution, Expositionsdauern, Lagerung, Aufbewahrung und Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu ermitteln und zu bewerten sind. Der Unternehmer ist verpflichtet, die mit der Arbeit verbundene Gefährdung zu erfassen und zu beurteilen. Dies muss von einer fachkundigen Person vorgenommen werden - z. B. dem Gefahrstoffbeauftragten. |