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Strahlenschutz

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Neues Internetangebot Strahlenschutzkurse.eu gestartet.

Das Haus der Technik (HDT) bündelt auf seiner neuen Website
www.strahlenschutzkurse.eu
ein umfassendes Angebot zum Strahlenschutz: Gesetzlich geforderte Kurse ebenso wie Fortbildungsveranstaltungen, in denen neben der Wissensvermittlung auch auf neue Entwicklungstendenzen, Untersuchungsergebnisse und Sicherheitsaspekte aus dem Bereich der ionisierenden und nichtionisierenden Strahlen eingegangen wird.


Strahlenschutz

Strahlenschutz ist ein wissenschaftlich-technisches Fachgebiet, dessen Aufgabe darin besteht, Personen, Sachgüter und Umwelt vor der schädigenden Einwirkung radioaktiver Stoffe und ionisierender Strahlung zu schützen. Strahlenschutz ist damit ein interdisziplinäres Anwendungsgebiet von Strahlenbiologie, Strahlenmedizin, Strahlenphysik, Radioökologie und Strahlenmesstechnik.
Die früh nach Entdeckung der Radioaktivität festgestellten schädlichen biologischen Wirkungen ionisierender Strahlung machten restriktive Regeln für den Umgang mit radioaktiven Stoffen und anderen Strahlungsquellen erforderlich. Die heute gültigen Regelungen im Strahlenschutz beziehen sich mehrheitlich auf Empfehlungen der "International Commission on Radiological Protection" (ICRP).
Aufgabe des Strahlenschutzes ist es, Verfahren zu erarbeiten und Maßnahmen einzuleiten, um die durch den Umgang mit radioaktiven Stoffen und ionisierender Strahlung entstehenden Risiken zu minimieren, Dosisgrenzwerte festzulegen, und die Einhaltung dieser Dosisgrenzwerte mit geeigneten Mitteln zu überwachen.

Die Prinzipien des Strahlenschutzes lassen sich in folgenden Grundsätzen der ICRP zusammenfassen:

1. Es darf keine Strahlenanwendung ohne einen daraus resultierenden Nutzen geben (Grundsatz der Notwendigkeit und Rechtfertigung).

2. Alle Strahlenexpositionen müssen so niedrig gehalten werden, wie es unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und sozialer Faktoren vernünftigerweise erreichbar ist (Grundsatz der Optimierung, ALARA Prinzip: As low As Reasonable Achievable).

3. Die Strahlendosis von Einzelpersonen darf die für die jeweiligen Bedingungen festgelegten Grenzwerte nicht überschreiten (Grundsatz der Überwachung individueller Dosisgrenzwerte).

Am 1. August 2001 ist die neue Strahlenschutzverordnung und am 01. Juli 2002 die Röntgenverordnung in der Fassung vom 18. Juni 2002 in Kraft getreten.
Durch die Verordnungen sind die beiden EU-Richtlinien 96/29/Euratom (die sogenannte Grundnormen-Richtlinie) und 97/43/Euratom (die sogenannte Patienten-Richtlinie) von der Bundesregierung in deutsches Recht umgesetzt worden. (Euratom: Europäische Atomgemeinschaft).
Während in der Röntgenverordnung die Anwendung von Röntgenstrahlen in Medizin und Technik geregelt wird, regelt die Strahlenschutzverordnung den entsprechenden Umgang mit radioaktiven Stoffen sowie die Anwendung künstlich erzeugter höherenergetischer Strahlung (Beschleuniger mit Strahlenenergien größer 1 MEV) insbesondere in der Strahlentherapie.


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