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Produkthaftung im weiteren Sinne ist eine Teilbereich des Haftungsrechts aus unerlaubter Handlung gem § 823 ff BGB . Sowie der durch Rechtsfortbildung entwickelten Institute der positiven Vertragsverletzung (pVV) und der culpa in contrahendo (cic), die mitlerweile auch im BGB codifiziert sind.
Die Produkthaftung bezeichnet die Haftung für die verschuldete mangelhafte Lieferung einer Kaufsache und die Haftung für Schäden , die Aufgrund der mangelhaften Kaufsache an anderen Rechtgütern entstehen.
Unter Produkthaftung im engeren Sinne versteht man die Haftung nach dem Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte ( ProdHaftG ) vom 15 Dezember 1989. Dieses Gesetz ist aufgrund der Produkthaftungsrichtlinie der EG vom 25.7.1985 erlassen worden. Es regelt die Haftung des Herstellers für Folgeschäden aus der sachgerechten, bestimmungsgemäßen Benutzung seiner Produkte für Personen und Sachschäden.
Im Gegensatz zur deliktsrechtlichen Haftung bei der der Geschädigte im Grundsatz die Fehlerhaftigkeit des Produktes beweisen muss, gibt das Produkthaftungsgesetz dem Geschädigten einen Anspruch aus Gefährdungshaftung.
Weitere Tatbestände der Produkthaftung finden sich in Spezialgesetzen wie z.B. dem Arzneimittelgesetz , dem Lebensmittelgesetz etc.
Produktverantwortung
Produktverantwortung bezeichnet im ganz allgemeinen Sinn die Verantwortung, die den Hersteller oder den Händler eines Produktes hinsichtlich dieses Produktes trifft. Produktverantwortung ist in erster Linie ein politischer Begriff, nur in zweiter Linie auch ein juristischer.
Im politischen Zusammenhang ist von Produktverantwortung meistens dann die Rede, wenn Produkte unerkannte Fehler hatten, die sich erst beim Gebrauch gezeigt haben und dadurch Schaden angerichtet wurde. Beispiele hierfür, die stets große öffentliche Aufmerksamkeit erregen, sind Arzneimittelskandale wie z. B. die zu spät erkannten Nebenwirkungen des Medikaments Lipobay oder - aus früheren Jahren - der Contergan-Skandal . Die Berufung auf die Produktverantwortung hat meistens den Zweck, Hersteller von Produkten, die möglicherweise Schäden verursachen können, zu größerer Sorgfalt in Produktdesign und in der Produktion selbst anzuhalten. Wenn tatsächlich Schäden auftreten, dann ist dies Gegenstand der Produkthaftung .
In den letzten Jahren sind weitere Bedeutungen des Begriffs hinzugetreten. Zum einen bezeichnet man damit die den Herstellern von Produkten auferlegte Verantwortung dafür, dass ein Produkt nach seiner Verwendung schadlos entsorgt werden kann. Diese ist in § 22 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes gesetzlich geregelt. Zum anderen können damit in einem viel weiteren Sinne Anforderungen an das Produkt gemeint sein, die nichts mit dessen Gebrauchstauglichkeit zu tun haben, sondern an den Produktionsprozess gestellt werden. Ein Beispiel dafür ist die Erwartung vieler Konsumenten, dass Produkte nicht mittels Kinderarbeit hergestellt werden; ein weiteres die Erwartung an Lebensmittel, dass ihre Produktion auch möglichst umweltschonend stattfinden soll. Die Erfüllung derartiger "zusätzlicher" Anforderungen an eine besonders verantwortungsvolle Produktionsweise wird von der Wirtschaft bisher vor allem mittels freiwilliger Gütesiegel dokumentiert. Die bekanntesten gibt es für die Bereiche Umwelt ("Blauer Engel") und Nahrungsmittel ("Bio-Zeichen nach EG-Öko-Verordnung" und mehrere von privat getragenen Erzeuger- und Handelsorganisationen wie z.B. "Bioland"), weitere im Bereich Textilien.
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