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Gefahrstoff ist der Oberbegriff für gefährliche Stoffe und Zubereitungen; Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse, die explosionsfähig sind oder bei denen bei der Herstellung oder Verwendung gefährliche Stoffe oder Zubereitungen entstehen oder freigesetzt werden, ferner Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse, die erfahrungsgemäß Krankheitserreger übertragen können. Die als gefährlich eingestuften Stoffe werden im Bundesanzeiger veröffentlicht (EG-Stoffliste). Der Verkehr mit Giften ist bundeseinheitlich geregelt durch die Chemikalien-Verbotsverordnung. Die Gefahrstoffverordnung regelt Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung gefährlicher Stoffe sowie den Umgang mit Gefahrstoffen. Außerdem sind bei der Einstufung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe die Technischen Regeln (TRGS) zu beachten.
Das Haus der Technik bietet zu dieser Thematik Seminare an, so z.B. die Erstellung und praktische Bearbeitung von EG-Sicherheitsdatenblättern, Arbeitsmethodik zur fachgerechten Umsetzung der Gefahrstoffverordnung in die betriebliche Praxis, Vermittlung der Sachkunde für die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern nach der TRGS 220, die aktuelle Gefahrstoffverordnung und natürlich die Vermittlung der Sachkunde nach §5 der Chemikalienverbotsverordnung mit Sachkundeprüfung.
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