WeiterbildungspreisHaus der Technik e.V. - Tagungen, Seminare, Fortbildung
  Home > Über Uns> Themen Suchen Suchen
Unser AngebotInfo/ServiceMediathekTechnische Mitteilungen
Der VereinSatzungMitgliedschaftPartnerPublikationenThemen
Weitere interessante Themen:
Themen Themenübersicht
Anmelden Veranstaltung buchen
Geschichte Die Geschichte des HDT
Infrastruktur
Anfahrt Anfahrtskizze

 

 

 

TM 2.0
Technische Mitteilungen
Technical Reports

www.tm20.de

Besuchen Sie unsere Internetzeitschrift für technisch-wissenschaftliche Informationen

Themen Zur TM 2.0 Startseite

Gefahrstoffbeauftragter

Passende Veranstaltungen suchen Passende Veranstaltungen zu diesem Thema anzeigen
 
Kontakt Nehmen Sie Kontakt mit uns auf


Gefahrstoffbeauftragter

Die neue Gefahrstoffverordnung trat am 1.1.2005 in Kraft. Sie legt den Schwerpunkt auf die Eigenverantwortung des Firmeninhabers. Es werden umfassende Fachkenntnisse vorausgesetzt, etwa zu Art und Menge der verwendeten Gefahrstoffe, zu den Anforderungen an die Lagerung und Aufbewahrung oder zu Maßnahmen des Arbeitsschutzes.
Der Firmeninhaber ist verpflichtet, in seinem Betrieb auftretende Gefährdungen zu erfassen und zu beurteilen. Diese Gefährdungsbeurteilung muss von einer fachkundigen und zuverlässigen Person vorgenommen werden. Dies kann z.B. der Gefahrstoffbeauftragte sein. Auch wenn der Begriff "Gefahrstoffbeauftragter" in der neuen GefStoffV gar nicht auftritt, wird das Aufgabenprofil eines Gefahrstoffbeauftragten von vielen Firmen nachgefragt. Der Gefahrstoffbeauftragte berät die Geschäftsführung, die Fachabteilungen sowie die Mitarbeiter in allen Fragen, die für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen bedeutsam sind. Er sollte eine enge Kooperation mit anderen Betriebsbeauftragten wie z.B. dem Umweltschutzbeauftragten pflegen und kann auch als Verbindungsperson zu den Behörden, den Versicherern etc. fungieren.


Chemie Chemie
 
Analytik Analytik
 
Gefahrstoffe Gefahrstoffe

Kontakt