Passende Veranstaltungen zu diesem Thema anzeigen
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf
Gefahrstoffbeauftragter
Die neue Gefahrstoffverordnung trat am 1.1.2005 in Kraft. Sie legt den Schwerpunkt auf die Eigenverantwortung des Firmeninhabers. Es werden umfassende Fachkenntnisse vorausgesetzt, etwa zu Art und Menge der verwendeten Gefahrstoffe, zu den Anforderungen an die Lagerung und Aufbewahrung oder zu Maßnahmen des Arbeitsschutzes.
Der Firmeninhaber ist verpflichtet, in seinem Betrieb auftretende Gefährdungen zu erfassen und zu beurteilen. Diese Gefährdungsbeurteilung muss von einer fachkundigen und zuverlässigen Person vorgenommen werden. Dies kann z.B. der Gefahrstoffbeauftragte sein. Auch wenn der Begriff "Gefahrstoffbeauftragter" in der neuen GefStoffV gar nicht auftritt, wird das Aufgabenprofil eines Gefahrstoffbeauftragten von vielen Firmen nachgefragt. Der Gefahrstoffbeauftragte berät die Geschäftsführung, die Fachabteilungen sowie die Mitarbeiter in allen Fragen, die für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen bedeutsam sind. Er sollte eine enge Kooperation mit anderen Betriebsbeauftragten wie z.B. dem Umweltschutzbeauftragten pflegen und kann auch als Verbindungsperson zu den Behörden, den Versicherern etc. fungieren.
Chemie
Analytik
Gefahrstoffe
|