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Gefahrgut

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Unternehmen und Betriebe, die Gefahrgüter verpacken, versenden oder transportieren, müssen einen oder mehrere Gefahrgutbeauftragte und beauftragte Personen bestellen. Ausnahmen gelten nur für Unternehmen, die so genannte "Kleinmengen" transportieren oder Transporte bis zu 50 Tonnen jährlich für den Eigenbedarf (z. B. Diesel für Betriebsfahrzeuge) durchführen. Voraussetzung für die Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten ist grundsätzlich die Teilnahme an einer IHK-anerkannten Grundschulung für die verschiedenen Verkehrsträger Straßen-, Schienen-, Luft-, Binnenschifts- und Seeschiffsverkehr. Nach der Lehrgangsteilnahme ist eine Prüfung vor der IHK zu absolvieren. Nach bestandener Prüfung stellt die IHK eine EU-Schulungsbescheinigung aus, die 5 Jahre lang gültig ist.

Das Haus der Technik ist als Schulungsveranstalter von der IHK zu Essen anerkannt und hat damit die Zulassung, die entsprechenden Gefahrgutbeauftragten-Schulungen durchzuführen. Die IHK-Prüfungen können entweder direkt nach dem Lehrgang, zum Teil im Haus der Technik, absolviert werden, oder später bei einer beliebigen IHK im gesamten Bundesgebiet.

Die "beauftragten Personen" und "sonstigen verantwortlichen Personen" sind ebenfalls zu schulen und müssen ohne Ausnahme von jedem Unternehmen bestellt werden, das Gefahrgut verpackt, versendet oder transportiert. Die Schulungsverpflichtung gilt unabhängig davon, ob ein Gefahrgutbeauftragter bestellt ist. Beauftragte Personen erfüllen stellvertretend für den Unternehmer oder Inhaber eines Betriebes dessen Pflichten nach den Gefahrgut-Vorschriften, z.B. als Betriebsleiter. "Sonstige verantwortliche Personen" erfüllen Aufgaben zur eigenverantwortlichen Erledigung nach den Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter, z.B. als Fahrzeugführer, Beifahrer, Ver- und Entlader, Befüller und Schiffsführer. Auch für diese Personenkreise kann das Haus der Technik als anerkannter Schulungsveranstalter die Schulungsbescheinigungen nach § 6 Abs. 2 Satz 1 GbV ausstellen.

Alle Schulungen und Lehrgänge werden von IHK-zugelassenen Gefahrgutexperten durchgeführt. Auf größtmögliche Praxisorientierung wird dabei besonderer Wert gelegt. Im Falle der Schulungen für Gefahrgutbeauftragte wird auch auf das Bestehen der Prüfung hingearbeitet.


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