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Explosionsschutz

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Seit 2003 sind die ATEX 95 (Richtlinie 94/9/EG) und die ATEX 137 (Richtlinie 1999/92/EG) in vollem Umfang anzuwenden und durch nationale Verordnungen in deutsches Recht umgesetzt. Die elfte Verordnung zum Gerätesicherheitsgesetz (seit 2004 Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG)) dient zur Umsetzung der ATEX 95 und enthält die Explosionsschutzverordnung. Die europaweite Umsetzung der ATEX 95 erfordete eine umfassende Anpassung der Europanormen, die sich auf die Anforderungen an die elektrischen Betriebsmittel zum Einsatz in den gas- und staubexplosionsgefährdeten Bereichen (Zündschutzarten) beziehen, und eine völlig neue Erstellung von Europanormen für nichtelektrische Betriebsmittel für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen. Parallel zu diesen Aktivitäten werden weltweit gültige IEC Normen erarbeitet, die Zulassung der Betriebsmittel und die Veröffentlichung der Prüfbescheinigungen erfolgt im Rahmen des IECEX-Schemas. Die Umsetzung der ATEX 137 in nationales Recht erfolgte hauptsächlich durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie zum Teil auch durch die Gefahrstoffverordnung. Zusätzlich zu diesen beiden letztgenannten Verordnungen erarbeiten und veröffentlichen der dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) unterstellte Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) und zahlreiche Unterausschüsse (z.B. UA 5 Brand- und Explosionsschutz) Technische Regeln für die Betriebssicherheit (TRBS). Die ATEX-Richtlinien und die im Zuge der nationalen Umsetzung erlassenen Verordnungen und Technischen Regeln für Betriebssicherheit (z.B. TRBS 1201, 1203 und 2152) bilden die rechtlichen Grundlagen für das Errichten, Betreiben und Prüfen überwachungsbedürftiger Anlagen in Explosionsgefährdeten Bereichen.


Neu: Das aktuelle Weiterbildungsangebot des Haus der Technik zum Thema Explosionsschutz finden Sie ab sofort auch unter www.brandschutzbeauftragter.de/explosionsschutz.html



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