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Aufzugsanlage

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Eine Aufzugsanlage, kurz Aufzug oder Lift genannt, ist eine Anlage, mit der Personen, Fahrzeuge oder Waren in einer beweglichen Kabine, einem Fahrkorb oder auf einer Plattform in vertikaler Richtung zwischen zwei oder mehreren Ebenen transportiert werden können. Der bewegliche Teil wird dabei auf senkrecht verlaufenden Schienen geführt.

Bei hydraulischen Aufzügen wird die Kabine durch einen Hydraulikkolben bewegt, der gewöhnlich am Boden des Aufzugsschachts vertikal eingebaut ist. Im Gegensatz zu Seilaufzügen eignen sie sich nur für kleinere Förderhöhen. Ist die Kabine fest mit dem Kolben verbunden, spricht man von einem direkt hydraulischen Aufzug . Wird die Kraft über Tragseile und Rollen übertragen, wird er als indirekt hydraulischer Aufzug genann t. Beim indirekt hydraulischen Aufzug handelt es sich im Prinzip um einen umgekehrt betriebenen Flaschenzug , bei dem die lose Rolle durch die Hydraulik bewegt wird. Dadurch wird eine größere Förderhöhe und höhere Fahrgeschwindigkeit erreicht, daz u ist nur eine entsprechend kleinere Nutzlast möglich. Indirekt hydraulische Aufzüge werden z.B. auf Bahnhöfen der Deutschen Bahn verwendet.

Nach der europäischen Harmonisierung ist heute die Betriebssicherheitsverordnung mit den Technischen Regeln für Aufzüge (TRA) maßgebend. Entsprechende Betriebsvorschriften müssen also auch in den anderen EU-Mitgliedsstaaten gelten.

Das Haus der Technik führt jährlich eine grosse Aufzugstagung durch. Zentrale Fragen wie Arbeitsssicherheit, Instandhaltung, Wartung und Kostensenkung stehen hier im Vordergrund.


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