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Arbeiten unter Spannung (AuS)

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Einführung
Die Arbeitsmethoden "Arbeiten im spannungsfreien Zustand", "Arbeiten unter Spannung" und "Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile" erfordern gleichermaßen wirksame Sicherheitsmaßnahmen gegen elektrische Durchströmung des Menschen sowie gegen die Auswirkungen von Kurzschluss- und Störlichtbögen. Die Arbeitsmethode "Arbeiten unter Spannung" galt in der Vergangenheit als besonders gefährlich, da an nicht freigeschalteten Teilen gearbeitet wird und somit geschlussfolgert wurde, dass die Gefahr durch elektrischen Strom im Arbeitsbereich permanent bestehen würde. Dem Arbeitsverfahren "Arbeiten im spannungsfreien Zustand" (Einhalten der fünf Sicherheitsregeln) wurde daher ein deutlich geringeres Risiko beigemessen. Die gewählte Arbeitsmethode sagt jedoch allein noch nichts über das zugehörige Risiko aus. Dies zeigen Unfälle, die durch nicht konsequente Anwendung der fünf Sicherheitsregeln beim Arbeiten im spannungsfreien Zustand verursacht wurden. Erst aus dem Zusammenwirken aller Einflussfaktoren ergibt sich das tatsächliche Risiko. Das bedeutet, dass durch die Planung des Arbeitsablaufes, die Auswahl der geeigneten Ausrüstung, die Ausbildung und das regelmäßige Training des Personals, Einfluss auf das Risiko genommen werden kann und muss. Beim Arbeiten unter Spannung sind deshalb besondere technische und organisatorische Maßnahmen erforderlich. Damit wird erreicht, dass das Risiko beim Arbeiten unter Spannung gleich oder teilweise geringer als das beim Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile oder beim Arbeiten im spannungsfreien Zustand ist. Jedoch nur die konsequente Einhaltung der für das AuS geltenden Vorschriften und Regeln, insbesondere die BGV A1, die BGV A3, die DIN VDE 0105-100 und natürlich der BGR A3 gewährleistet ein hohes Maß an Arbeitssicherheit.

Definitionen
Arbeiten unter Spannung (AuS) ist jede Arbeit, bei der eine Person mit Körperteilen oder Gegenständen (Werkzeuge, Geräte, Ausrüstungen oder Vorrichtungen) unter Spannung stehende Teile berührt oder in die Gefahrenzone gelangt.

Arbeitsanweisung ist ein betriebliches Dokument, das die Verhaltensmaßregeln für die Arbeit beschreibt.

Gefahrenzone ist ein Bereich um unter Spannung stehende Teile, in dem beim Eindringen ohne Schutzmaßnahme der zur Vermeidung einer elektrischen Gefahr erforderliche Isolationspegel nicht sichergestellt ist.

Anlagenverantwortlicher ist eine Person, die beauftragt ist, die unmittelbare Verantwortung für den Betrieb der elektrischen Anlage zu tragen. Erforderlichenfalls kann diese Verantwortung teilweise auf andere Personen übertragen werden.

Arbeitsverantwortlicher ist eine Person, die beauftragt ist, die unmittelbare Verantwortung für die Durchführung der Arbeiten zu tragen. Erforderlichenfalls kann diese Verantwortung teilweise auf andere Personen übertragen werden.

Elektrofachkraft ist, wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.

Elektrotechnisch unterwiesene Person ist, wer durch eine Elektrofachkraft über die ihr übertragenen Aufgaben und die möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet und erforderlichenfalls angelernt sowie über die notwendigen Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen belehrt wurde.

Ausführender der Arbeiten unter Spannung ist eine Person, die berechtigt ist, Arbeiten unter Spannung auszuführen.

Abgrenzung
1.4.1 Festlegungen der DIN VDE 0105 - 100, Abschnitt 6.3 Arbeiten unter Spannung müssen nach national erprobten Verfahren ausgeführt werden. Danach sind die Anforderungen in 6.3 möglicherweise nicht in vollem Umfang anzuwenden auf Arbeiten wie Feststellen der Spannungsfreiheit, Anbringen von Erdungs- und Kurzschließvorrichtungen usw. Beim Arbeiten unter Spannung besteht eine erhöhte Gefahr der Körperdurchströmung oder Störlichtbogenbildung. Dies erfordert besondere technische und organisatorische Maßnahmen, je nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad der Arbeiten in a) bis c).
a) Arbeiten, die generell unter Spannung durchgeführt werden dürfen - Alle Arbeiten, wenn - sowohl die Nennspannung zwischen den aktiven Teilen als auch die Spannung zwischen aktiven Teilen und Erde nicht höher als 50 V Wechselspannung oder 120 V Gleichspannung ist (SELV oder PELV) oder - die Stromkreise nach DIN VDE 0165 (VDE 0165) eigensicher errichtet sind oder - der Kurzschlussstrom an der Arbeitsstelle höchstens 3 mA Wechselstrom (Effektivwert) oder 12 mA Gleichstrom oder die Energie nicht mehr als 350 mJ beträgt. - Heranführen von Spannungsprüfern und Phasenvergleichern. - Anbringen von Isolierplatten, Abdeckungen und Abschrankungen. - Abklopfen von Raureif mit isolierenden Stangen. - Anspritzen unter Spannung stehender Teile bei der Brandbekämpfung. Hierbei ist DIN VDE 0132 zu beachten. - Heranführen von Prüf-, Mess- und Justiereinrichtungen bei Nennspannungen bis 1000 V. - Heranführen von Werkzeugen und Hilfsmitteln zum Reinigen von Anlagen mit Nennspannungen bis 1000 V. - Heranführen von Werkzeugen zum Bewegen leichtgängiger Teile, bei Nennspannungen über 1 kV mit Hilfe von Isolierstangen. - Herausnehmen oder Einsetzen von nicht gegen direktes Berühren geschützten Sicherungseinsätzen unter Beachtung von 7.4.1 und 7.4.1.101 bzw. 7.4.1.102. Bei Nennspannungen über 1 kV sind Sicherungszangen oder gleichwertige anlagenspezifische Hilfsmittel zu verwenden. - Abspritzen von Isolatoren in Freiluftanlagen. Hierbei sind die Normen der Reihe DIN EN 50186 (VDE 0143) zu beachten.
b) Arbeiten, die aus technischen Gründen unter Spannung durchgeführt werden müssen Hierzu gehören z. B.: - Arbeiten an Akkumulatoren oder Photovoltaikanlagen unter Beachtung geeigneter Vorsichtsmaßnahmen. Bei Nennspannungen über 1 kV muss eine Elektrofachkraft oder elektrotechnisch unterwiesene Person als zweite Person anwesend sein. - Arbeiten in Prüfanlagen unter Beachtung geeigneter Vorsichtsmaßnahmen, wenn es die Arbeitsbedingungen erfordern. DIN VDE 0104 (VDE 0104) ist zusätzlich zu beachten. - bei Nennspannungen bis 1000 V: Fehlereingrenzung in Hilfsstromkreisen, Arbeiten bei Fehlersuche, Funktionsprüfung von Geräten und Schaltungen, Inbetriebnahme und Erprobung.
c) Sonstige Arbeiten, die unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen unter Spannung durchgeführt werden dürfen Für diese Arbeiten müssen die folgenden Bedingungen erfüllt sein: - Anweisung durch eine verantwortliche Elektrofachkraft (siehe DIN VDE 1000-10 (VDE 1000 Teil 10)); - Sicherstellung, dass die Anforderungen nach 6.3.1 bis 6.3.12 erfüllt sind.

Quelle: Seminar "BGR A3 - Die neue BG-Regel zum Arbeiten unter Spannung"



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