NRW-Bildungsscheck für Ihre Weiterbildung
So sparen Sie bis zu 500,- €
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Ihre beruflich orientierte Fortbildung mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfond und übernimmt 50 % der Kursgebühren, maximal € 500,- pro Bildungsscheck.
Der Bildungsscheck ist gedacht für alle, die in einem kleinen oder mittelgroßen Unternehmen arbeiten und seit zwei Jahren keine betrieblich veranlasste Weiterbildung besucht haben.
Prüfen Sie, ob Sie zu dieser Zielgruppe gehören:
- Sie sind Lohn- und Gehaltsempfänger in NRW und arbeiten in einem kleinen oder mittleren Betrieb mit bis zu 250 Mitarbeitern.
- Auch Unternehmen in NRW können für Ihre Mitarbeiter den Bildungsscheck beantragen. In diesem Fall benötigt der Mitarbeiter keinen Wohnsitz in NRW.
- Sie wissen bereits bei der Beantragung des Bildungsschecks, dass Sie in Kürze (z.B. wegen einer Kündigung) arbeitslos werden.
Gefördert werden berufbezogene Fortbildungen:
- Pro Zugang erhalten Beschäftigte max. zwei Bildungsschecks pro Kalenderjahr.
- Unternehmen erhalten für Ihre Beschäftigten max. 10 Bildungsschecks pro Kalenderjahr.
- Dazu dürfen die Beschäftigten aber im laufenden Jahr und im vorangegangenen Jahr an keiner beruflichen Weiterbildung teilgenommen haben.
Bildungsschecks dürfen nicht ausgestellt werden, wenn:
- die Fördervoraussetzungen für einen Prämiengutschein vorliegen (siehe Bildungsprämie)
- es sich um eine arbeitsplatzbezogene Anpassqualifizierung handelt (z.B. Bedienung neuer Maschinen)
- der Kurs nur zur Erlangung vorgeschriebener Befähigungen oder Sachkundenachweise oder dem Erwerb von Fahrerlaubnissen dient
- das Angebot vorwiegend der Erholung, Entspannung, der Unterhaltung oder privaten Haushaltsführung, der sportlichen, künstlerischen oder handwerklichen Betätigung oder Vermittlung entsprechender Fertigkeiten dient
- das Weiterbildungsangebot gemäß bevorrechtigter gesetzlicher Regelungen gefördert werden kann (Meister-BAföG / AFBG, Bildungsgutschein für Berufsrückkehrerinnen bei der Arbeitsagentur)
- es sich um ein Weiterbildungsangebot handelt, das nach § 79 SGBIII bereits gefördert wird
- es sich um eine Weiterbildung in Form von Einzelunterricht (Coaching u.a.) handelt
- die Weiterbildung weniger als einen halben Tag dauert.
- für eine Fortbildung mit einem Bildungsziel, Abschluss oder Zeritifikat mehrere Bildungsschecks beantragt werden
- das Datum der Anmeldung vor dem Beratungstermin liegt.
Verpflichtend ist eine kostenlose vorherige Beratung bei einer der 175 Beratungsstellen.
So lösen Sie Ihren Bildungsscheck ein:
- Sie legen Ihrer Anmeldung bei dem Haus der Technik e. V. den Bildungsscheck bei
- Damit erhält Ihr Arbeitgeber einen 50%igen Zuschuss (max. € 500,-) auf die Teilnahmegebühr.
Fragen? Herr Matthias Molling, Tel.: +49 (0) 201 1803-231, m.molling@hdt-essen.de wird Ihnen gerne weiterhelfen.
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