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H071090685
H090100432
H090-10-043-2
24.10.2012 09:00
24.10.2012 17:00
Bremerhaven
Zweigstelle Nord
Nach neuerer Rechtsprechung zum BImSchG und zur Anwendung der TA Lärm können Betriebe in die Lage kommen, bei Heranrücken von Wohnbebauungen mit zusätzlichen Auflagen zur Lärmreduzierung belastet zu werden. Im Extremfall kann das bis zur Betriebsstilllegung führen. In diesem Seminar werden praktische Hilfestellungen und juristischer Beistand für entsprechende Maßnahmen zur Abwehr der behördlichen Verfügung gegeben.
790,00
12.12.2012
12.12.12
Essen
Schallschutz
Schallschutzprobleme für Industriebetriebe bei heranrückender Wohnbebauung
12.12.2012 09:00 - 12.12.2012 17:00 in Essen
720,00
H090100432
Umweltschutzbeauftragte, Immissionsschutzbeauftragte; Betreiber von lärmverursachenden Anlagen; Planer, Bauingenieure; Mitarbeiter staatlicher Umweltämter; Leiter und Mitarbeiter von Bauabteilungen.
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Veranstaltung
W-H090-10-043-2
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Seminar
Schallschutzprobleme für Industriebetriebe bei heranrückender Wohnbebauung
Erfolgreiche Abwehrstrategien gegen Betriebseinschränkungen und Maßnahmen zur Kostenvermeidung
Termin
24.10.2012 09:00 - 24.10.2012 17:00 in Bremerhaven (Zweigstelle Nord)
Leitung
Rechtsanwalt Harald Mengler
Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Herten
Referenten
Warum Sie diese Veranstaltung besuchen sollten
Nach neuerer Rechtsprechung zum BImSchG und zur Anwendung der TA Lärm können Betriebe in die Lage kommen, bei Heranrücken von Wohnbebauungen mit zusätzlichen Auflagen zur Lärmreduzierung belastet zu werden. Im Extremfall kann das bis zur Betriebsstilllegung führen. In diesem Seminar werden praktische Hilfestellungen und juristischer Beistand für entsprechende Maßnahmen zur Abwehr der behördlichen Verfügung gegeben.
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Inhalt
Folgende Fragen werden schwerpunktmäßig behandelt:
Die maßgebenden Vorschriften der TA Lärm
Der Trennungsgrundsatz in der Baunutzungsverordnung und in den Vorschriften des BImSchG
Die Ermächtigungsgrundlage der Behörde § 22 BImSchG und die Verteidigung des betroffenen Betriebes
Die Planungsfehler der Kommunen bei der Festsetzung von Baugebieten und wie sich der betroffene Betriebsinhaber dagegen wehren kann
Das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme und seine Auswirkungen
Der Bestandschutz und der Prioritätsgrundsatz
Programm
Teilnehmerkreis
Umweltschutzbeauftragte, Immissionsschutzbeauftragte; Betreiber von lärmverursachenden Anlagen; Planer, Bauingenieure; Mitarbeiter staatlicher Umweltämter; Leiter und Mitarbeiter von Bauabteilungen.
Weitere Termine
Teilnahmegebühr
Mitgliedergebühr:
720,00 €
Nichtmitgliedergebühr:
790,00 €
mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener Arbeitsunterlagen sowie Mittagessen und Pausengetränken
Diese Veranstaltung wird in folgenden Themen aufgelistet:
Frau Wiese und Frau Hartwich beantworten gerne Ihre Fragen und freuen sich auch über Ihre Anregungen.
Frau
Wiese
und Frau Hartwich beantworten gerne Ihre Fragen und freuen sich auch über Ihre Anregungen.
Tel.
+49 (0) 201 1803 1
Fax
+49 (0) 201 1803 346
information@hdt-essen.de
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Veranstaltungspartner
Veranstaltungskettennummer
H090100432
Bremerhaven_Zweigstelle_Nord_Bremerhaven_900.pdf
Ortscode
900
Anfahrtsbeschreibung
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Programmpunkt
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